91
drei Seiten von den Deutschen umgeben; im Osten grenzen sie
an die Polen und Klein-Russen, im Süden sind sie den Magyaren
benachbart und befinden sich demnach in einer Lage, welche
in dem gegenwärtigen Völkerkriege gewiß schwierig ist. Diese
Lage ist übrigens der Lage der Deutschen ähnlich, über welche
die Pangermanen oft Klage führen.
45a. Die tschechoslowakische Nation hat gleich in ihren An
fängen gegen Deutschland und Österreich eine bedeutende Kraft
entfaltung gezeigt; der erste tschechische Staat (Samo im
7. Jahrh.) erstreckte sich gegen den Süden bis zum slowenischen
Territorium, und das Großmähnsche Reich reichte im Süden auch
bis zu den Jugoslaven. Später hatte der tschechische Staat,
wie bereits erwähnt, sogar Zeiten eines gewissen Imperialismus.
Böhmen hat sich mit Österreich 1 und Ungarn erst 1526 zu einer
Personalunion vereinigt; vom 7. bis 16. Jahrhundert, somit durch
ein ganzes Jahrtausend hat es einen selbständigen Staat gebildet.
Die Vereinigung mit Österreich und Ungarn entsprang der Furcht
vor der Türkengefahr. Alle diese drei Staaten hatten die Dynastie
gemeinsam, in allen übrigen Belangen waren sie selbständig ge
blieben. Es muß freilich betont werden, daß Ungarn 1526 schon
türkisch war. Nur die Slowakei war frei geblieben und war in
die Union aufgenommen worden; Ungarn mußte erst durch das
vereinigte Bemühen Böhmens und Österreichs der Türkei ent
rissen werden, was nach einem fast 200 jährigen Kampfe auch
gelang.
Die Geschichte der Entwicklung der böhmisch-österreichisch-
ungarischen Union ist sehr lehrreich und interessant; wie nämlich
die nach mittelalterlichen Anschauungen machtvolle Stellung der
vom Glanze des römischen Kaisertums umstrahlten Dynastie zur
absolutistischen Zentralisation und germanisierenden Unifikation
geführt hat; es wurde bereits darauf hingewiesen, daß man mit
Unrecht auf das Beispiel Österreichs als Beweis hinweist, daß
kleine Staaten und Völker notwendigerweise zu Föderationen sich
Jzusammenschließen müssen. Die Idee der Föderation wurde
durch Österreich verraten.
Rechtlich ist Böhmen bis heute noch ein selbständiger Staat.
Die mit Österreich und Ungarn 1526 vollzogene Union hatte bloß
einen gemeinsamen König gebracht; die Habsburger haben alle
drei Staaten zentralisiert und teilweise germanisiert, aber nur
via facti, die rechtliche Grundlage hat keine Änderung erfahren.