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durch ihr Verhalten die Politik des Ausländischen Nationalrates
gutgeheißen und durch ihre Vertreter einigemal feierlich ver
kündet, daß ihr Streben auf die völlige Selbständigkeit außerhalb'
des Rahmens von Österreich-Ungarn gerichtet ist.
Unterdessen wurden die anfänglich nicht starken Legionen
durch Zuzug der vielfach freiwilligen Kriegsgefangenen in Ruß
land, Frankreich, Italien verstärkt; auf allen Schlachtfeldern haben
sich die Tschechen und Slowaken durch ihre Tapferkeit und
militärische Disziplin — und dies bei völlig demokratischer Or
ganisation dieser ersten Armee — rühmlich hervorgetan. Ihr
Marsch aus der Ukraine über Sibirien nach Frankreich wurde
zur Epopöe dieses Krieges.
Die Verbündeten haben die Bedeutung des tschechoslo
wakischen Heeres sowie der ganzen Nation für die gemeinsame
Sache voll anerkannt; die französische, englische, italienische,
amerikanische, japanische und andere Regierungen haben dieses
Heer als einen Bestandteil des Verbündetenheeres und den Aus
ländischen Nationalrat als den offiziellen Vertreter des künftigen
selbständigen tschechoslowakischen Staates anerkannt. (Bereits
angeführt im Absatz 8b).
Als logische Folge dieser Anerkennung und als deren prak
tische Besieglung ist die Hilfsexpedition der Vereinigten Staaten
und der Verbündeten nach Sibirien anzusehen. Durch alle diese
Tatsachen wurde die böhmische Frage von den Verbündeten als
eine internationale Frage anerkannt; der Wutausbruch der
magyarischen und der deutschen Journalistik und die offizielle
Erklärung der Österreich-ungarischen und deutschen Regierung
gegen diese Anerkennung bestätigen nur die internationale Be
deutung der tschechoslowakischen Frage.
Die Zeitungen in Österreich-Ungarn und Deutschland haben
die tschechoslowakische Bewegung anfangs lange totgeschwiegen;
nur ab und zu, behufs Abschreckung der Bevölkerung, wurden offi
zielle Berichte über Hinrichtungen und Vermögenskonfiskationen
veröffentlicht; aber schließlich ließen sich die tschechoslowa
kischen Armeen und ihre Taten nicht mehr ignorieren. Gegen
die Anerkennung des Nationalrates und der Armee gab die Wiener
Regierung die Erklärung vom 17. August 1918 ab, worin sie be
hauptet, der Nationalrat sei ein Komitee von Privatleuten und
besitze seitens der Nation keinerlei Mandat; weiterhin wird ge
sagt, daß die tschechoslowakische Armee als eine Verbündeten-