110
I. Abschn. 2, Kap.: Arbeit.
so hat jeder Arbeitgeber die Hälfte zu entrichten (HGB. $ 99), was der
Regel des BGB. 8 420 entspricht *.
XII. Damit, dafs eine menschliche Thätigkeit den unter Nr. III
erörterten positiven Erfordernissen der Arbeit entspricht, somit Arbeit
ist, ist noch nicht entschieden, dafs sie den Gegenstand eines Arbeits-
vertrags, die Leistung eines Arbeitnehmers, ihre Vereinbarung gegen
Entgelt einen Arbeitsvertrag bilden könne. Sie mufs vielmehr aufser-
dem gewissen negativen Ansprüchen genügen, von gewissen Mängeln
frei sein, nämlich weder rechtswidrig noch moralwidrig sein. Das sind
die oben S. 72/3 vorbehaltenen negativen Erfordernisse der Arbeit.
Die Zusage rechts- oder moralwidriger Arbeit ist nicht bindend,
eine solche Zusage gegen Entgelt ist kein Arbeitsvertrag oder ein
nichtiger Arbeitsvertrag. Wenn es in BGB. 8 611 Abs. 2 heißt:
„Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein“, so
ist doch sowohl von vornherein als nach dem Verhalten des BGB. zu
dem wider das Gesetz oder die guten Sitten verstofsenden Geschäft
aufser Zweifel, dal von „Diensten jeder Art“ die rechts- wie die
moralwidrigen Dienste ausgeschlossen sind. Wenn BGB. $ 631 Abs. 2
sagt: „Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung
oder Veränderung einer Sache, als ein anderer durch Arbeit oder
Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein“: so kann wiederum aus
den angedeuteten Gründen nicht zweifelhaft sein, dafs ein durch rechts-
oder moralwidrige Arbeit herbeizuführender Erfolg nicht den Gegen-
stand eines Werkvertrags zu bilden vermag.
Betrachten wir zunächst die rechtswidrige Arbeit. Die
Nichtigkeit eines Arbeitsvertrags, in dem eine rechtswidrige Arbeit
vereinbart wird, folgt aus BGB. $ 134? Denn ein Rechtsgeschäft,
in dessen Thatbestand sich die Zusage einer gegen ein gesetzliches
Verbot verstofsenden Arbeit befindet, ist ein Rechtsgeschäft, das gegen
ein gesetzliches Verbot verstölst. Zwar ist die Zusage solcher Arbeit
nur ein Teil des Arbeitsvertrags, aber nach $& 139 ist das ganze
Rechtsgeschäft nichtig, wenn ein Teil desselben nichtig ist, es sei denn
anzunehmen, dafs das Geschäft auch ohne den nichtigen Teil würde
vorgenommen worden sein. Dieser Vorbehalt kann nicht die Entgelt-
zusage retten, da der Entgelt gerade für die ungültig zugesagte rechts-
widrige Arbeit zugesagt worden ist. Hingegen braucht nicht die
* „Schulden mehrere eine teilbare Leistung ... so ist im Zweifel jeder
Schuldner zu einem gleichen Anteile verpflichtet.“
? „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstöfst, ist
nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes erriebt.“