Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

Inhalt. 
Seite 
vertrag 269. — IV. Dienst- und Werkvertrag über Geschäftsbesorgung. 
Begriff der Geschäftsbesorgung 274. — V. Mäklervertrag. Die Arbeit 
des Mäklers in obligatione 281. — VI. Entgeltlicher Verwahrungs- 
vertrag. Verhältnis zum unentgeltlichen, zum Auftrag, zum Dienst- 
und Werkvertrag (insbes. über Geschäftsbesorgung) 285. — VII Typen 
des HGB. Anstellungsvertrag des Handlungsgehülfen, Lehrvertrag, 
Agenturvertrag, Mäklervertrag, Kommission, Spedition, Lagergeschäft, 
Frachtgeschäft, Heuervertrag. Nichttypische handelsrechtliche Arbeits- 
verträge 289. — VIII. Verlagsvertrag, einfacher und qualifizierter 
297, — IX. Gewerblicher Arbeitsvertrag. 1. Art der Arbeit. 2. Persön- 
lichkeit des Arbeitgebers, Gewerbetreibender, „selbständiger“. 
3, Persönlichkeit des Arbeitnehmers, „gewerblicher Arbeiter“; Unter- 
schied vom Gehülfen beim Betrieb eines Gewerbes; Heimarbeiter; 
Zwischenmeister; gewerbliche Arbeiter als Arbeitgeber. Unvoll- 
ständigkeit der Regelung des gewerblichen Arbeitsvertrags in der 
GewO.: 8. 298. — X. Arbeitsvertrag mit dem Rechtsanwalt 315. — 
XI, Heuervertrag der Seemannsordnung 816. — XII. Arbeitsverträge 
des Binnenschiffahrtsgesetzes 317. — XIII Arbeitsverträge des 
Flöfsereigesetzes 319. — XIV. Beförderungsvertrag des Auswanderers 
321. — XV. Arbeitsverträge mit der Post 322. — XVI. Eisenbahn- 
transportvertrag 323. — XVM. Bildung von Arten aus den Typen. 
Dienst- und Werkvertrag nicht Arten oder Oberarten. Art der 
Arbeit als Einteilungsprinzip unverwendbar 823, 
Achtes Kapitel. Grundformen . ... 
[. Ausgehen von den Thatbeständen. Aus der Verschieden- 
heit der Beziehung zwischen Arbeit und Entgelt ergeben sich die 
beiden Grundformen: Zeitlohnvertrag und Akkord 328. — II. Akkord 
und Zeitlohnvertrag als Formen des Arbeitsvertrags. Einheitsakkord. 
Stücklohnvertrag (beschränkter und unbeschränkter) 332. — III. Unter- 
schied zwischen Zeitlohnvertrag und Akkord als innerer Form- 
nnterschied. Begriffliche Rolle der Zeit, lohnmessender Zeitabschnitt. 
Andere Zeitbestimmungen 335. — IV. Tragweite der Unterscheidung 
der Grundformen. Kombinationen von Zeitlohnvertrag und Akkord, 
Fundamentaler Unterschied der Rechtswirkung. Zeitlohnvertrag 
antsprechend der locatio operarum, Akkord der locatio operis 339. — 
V. Unterschied der Grundformen ein rein thatbeständlicher. Ver- 
hältnis der gesetzlichen Typen, insbesondere des Dienst- und Werk- 
vzertrags, zu den Grundformen 241. 
328 — 344. 
Zweiter Abschnitt. 
Zahlungszeit. 
Erstes Kapitel. Begriff und Bedeutung . . » +. 8345—360 
I Begriff. Zahlungsperiode, Abrechnungsperiode 345. — 
[I. Unterscheidung von Arbeitszeit, Vertragszeit, lohnmessendem 
Zeitabschnitt. Bedeutungen von „Wochenlohn“ 348, — IL. Zahlungs- 
zeit bei Akkord wie. bei Zeitlohnvertrag 353. — IV. Ökonomische
	        
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