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vertrag 269. — IV. Dienst- und Werkvertrag über Geschäftsbesorgung.
Begriff der Geschäftsbesorgung 274. — V. Mäklervertrag. Die Arbeit
des Mäklers in obligatione 281. — VI. Entgeltlicher Verwahrungs-
vertrag. Verhältnis zum unentgeltlichen, zum Auftrag, zum Dienst-
und Werkvertrag (insbes. über Geschäftsbesorgung) 285. — VII Typen
des HGB. Anstellungsvertrag des Handlungsgehülfen, Lehrvertrag,
Agenturvertrag, Mäklervertrag, Kommission, Spedition, Lagergeschäft,
Frachtgeschäft, Heuervertrag. Nichttypische handelsrechtliche Arbeits-
verträge 289. — VIII. Verlagsvertrag, einfacher und qualifizierter
297, — IX. Gewerblicher Arbeitsvertrag. 1. Art der Arbeit. 2. Persön-
lichkeit des Arbeitgebers, Gewerbetreibender, „selbständiger“.
3, Persönlichkeit des Arbeitnehmers, „gewerblicher Arbeiter“; Unter-
schied vom Gehülfen beim Betrieb eines Gewerbes; Heimarbeiter;
Zwischenmeister; gewerbliche Arbeiter als Arbeitgeber. Unvoll-
ständigkeit der Regelung des gewerblichen Arbeitsvertrags in der
GewO.: 8. 298. — X. Arbeitsvertrag mit dem Rechtsanwalt 315. —
XI, Heuervertrag der Seemannsordnung 816. — XII. Arbeitsverträge
des Binnenschiffahrtsgesetzes 317. — XIII Arbeitsverträge des
Flöfsereigesetzes 319. — XIV. Beförderungsvertrag des Auswanderers
321. — XV. Arbeitsverträge mit der Post 322. — XVI. Eisenbahn-
transportvertrag 323. — XVM. Bildung von Arten aus den Typen.
Dienst- und Werkvertrag nicht Arten oder Oberarten. Art der
Arbeit als Einteilungsprinzip unverwendbar 823,
Achtes Kapitel. Grundformen . ...
[. Ausgehen von den Thatbeständen. Aus der Verschieden-
heit der Beziehung zwischen Arbeit und Entgelt ergeben sich die
beiden Grundformen: Zeitlohnvertrag und Akkord 328. — II. Akkord
und Zeitlohnvertrag als Formen des Arbeitsvertrags. Einheitsakkord.
Stücklohnvertrag (beschränkter und unbeschränkter) 332. — III. Unter-
schied zwischen Zeitlohnvertrag und Akkord als innerer Form-
nnterschied. Begriffliche Rolle der Zeit, lohnmessender Zeitabschnitt.
Andere Zeitbestimmungen 335. — IV. Tragweite der Unterscheidung
der Grundformen. Kombinationen von Zeitlohnvertrag und Akkord,
Fundamentaler Unterschied der Rechtswirkung. Zeitlohnvertrag
antsprechend der locatio operarum, Akkord der locatio operis 339. —
V. Unterschied der Grundformen ein rein thatbeständlicher. Ver-
hältnis der gesetzlichen Typen, insbesondere des Dienst- und Werk-
vzertrags, zu den Grundformen 241.
328 — 344.
Zweiter Abschnitt.
Zahlungszeit.
Erstes Kapitel. Begriff und Bedeutung . . » +. 8345—360
I Begriff. Zahlungsperiode, Abrechnungsperiode 345. —
[I. Unterscheidung von Arbeitszeit, Vertragszeit, lohnmessendem
Zeitabschnitt. Bedeutungen von „Wochenlohn“ 348, — IL. Zahlungs-
zeit bei Akkord wie. bei Zeitlohnvertrag 353. — IV. Ökonomische