Inhalt.
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Saite
Bedeutung. Absolute und relative Lage der Zahlungszeit. Bedeutung
für den Arbeitnehmer, für den Arbeitgeber 355.
Zweites Kapitel. Regelung der Zahlungszeit . . . . . 860—371
I. Gesetzliche und private Regelung 360. — H. Fälligkeit
mit ihren Folgen. Wirkung der Nichtgewährung der fälligen Ver-
zütung 362. — III. Gesetzliche Bestimmungen. Regel der Post.
numeration. Ausnahmen. Vereinbarung von Pränumeration, Kin:
Aufs der Art der Vergütung 365. — IV. Vergütung fällig am Ende
des Arbeitsverhältnisses 368.
Drittes Kapitel. Kreditierung . .. 0.0.0.0...
I. Arbeitnehmer regelmäfsig vorleistungspflichtig. Einrede
des nicht erfüllten Vertrags ausgeschlossen 371. — II. BGB. 8 320
Abs. 2 gilt auch vom Arbeitsvertrag trotz regelmäfsiger Postnumeration
der Vergütung 378. — IM. Der Arbeitnehmer kreditiert die Ver-
gütung nur im ökonomischen Sinn. Stundung der fälligen Ver-
gütung. Kreditgefahr 375. — IV. Abschwächung der Kreditgefahr
durch Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers wegen der fälligen
Lohnforderung 377. — V. Desgleichen durch Suspendierung der Vor-
leistungspflicht 381. — VI. Desgleichen durch Vorzugsrecht im Kon-
kurs des Arbeitgebers 382. — VIL Desgleichen durch gesetzliches
Pfandrecht oder Pfandrechtstitel 383. — VIII. Desgleichen durch Vor-
schufs- oder Abschlagszahlung. Begriff derselben. Konsequenzen 387
Viertes Kapitel. Aufrechnung . . . ..0..0. 4.
I. Postnumeration bietet dem Arbeitgeber Deckung. Methoden
der Realisierung dieser Deckung 8395. — II. Aufrechnung als Deckungs-
mittel für eine der Lohnforderung gleichartige Gegenforderung.
Umfang der Anwendbarkeit. KEinschränkungsbedürfnis 897. —
III. Aufrechnungsverbot des $ 394 BGB.: S. 401. — IV. Aufrech-
aungsverbot des 8 115 Abs. 1 GewO., Vergleichung mit BGB, 8 894.
Bekämpfung engerer Auslegung. Fortgeltung von GewO. $ 115
zegenüber BGB. 8 394. Verhältnis von BGB. 8 394 zu den Aus-
nahmen in GewO. 8 115 Abs. 2: S. 411. — V. Aufrechnung aus-
xeschlossen gegenüber Vorschufs- und Abschlagszahlung 420.
Fünftes Kapitel. Zurückbehaltung .........
I. Zurückbehaltung als Deckungsmittel des Arbeitgebers.
Begriff, verglichen mit Aufrechnung 423. — II Differenz der An-
wendungsgebiete und der Wirkungen von Zurückbehaltung und
Aufrechnung 425. — III Bedeutung bei gleichartiger Forderung des
Arbeitgebers 428, — IV. Analoger Ausschlufs der Zurückbehaltung,
soweit Kompensation ausgeschlossen. Zulässigkeitder Zurückbehaltung
wegen ungleichartiger Forderung, jedach nicht wegen der Arbeits-
forderung 430.
Sechstes Kapitel. Einbehaltung .......
I. Technischer Sinn 432. — II. Drei Fälle gesetzlich ge-
währter Einbehaltung ‘4883. — II. Vertraysmäfsiges Einbehaltungs-
371—-395
305—. 498
193— 4592
432 -..452