XI
Inhalt.
Saite
recht. Unterscheidung von Aufrechnung und Zurückbehaltung 435. —
IV. Einbehaltungsvertrag. Einschränkung der Vertragsfreiheit 457. —
V. Einbehaltung nur wegen nicht fälliger Forderung 440. — VI. Ein-
behaltungszwecke: 1. im Interesse des Arbeitnehmers, 2. zur Be-
quemlichkeit des Arbeitgebers, 3. zur Sicherung des Arbeitgebers 440. —
VII. Beschränkung der kautionalen Einbehaltung durch $ 119%
GewO.: S. 444. — VII. Unzulänglichkeit jener Beschränkung 447. —
IX. Verhältnis zur Beschränkung von Aufrechnung und Zurück-
behaltung. Einbehaltung behufs Verwirkung 449.
Siebentes Kapitel. Verwirkung ..... „4... 452—466
I. Begriff 452. — II. Vergleich mit Aufrechnung, Zurück-
und Einbehaltung 453. — III. Verwirkung als Privatstrafe. Ver-
gleichung mit der gewöhnlichen Konventionalstrafe. Gegenstand
der Verwirkung ist nur rückständiger Lohn 455. — IV. Kautionale
Einbehaltung behufs Verwirkung, einzuschränken nach Analogie von
GewO. 8 119%: S. 460. — V. Beschränkung der Verwirkung durch
GewO. $ 134 Abs. 2. Fernere Beschränkungen. Verwirkung des
Einbehaltenen nur dort statthaft, wo deutlich zum Zweck der Ver-
wirkung einbehalten wird 460. — VI. „Abzüge“. Rückblick. Ge-
meinsame sociale Bedeutung von Aufrechnung, Zurückbehaltung,
Einbehaltung und Verwirkung 464.
Dritter Abschnitt.
Arbeitszeit.
Erstes Kapitel. Begriff, Arten und Bedeutung . . . . 467—474
I Begriff, Vergleichung mit Zahlungszeit, lohnmessendem
Zeitabschnitt, Vertragszeit 467. — II. Lieferzeit und Arbeitszeif
engeren Sinnes 470. — III. Ökonomische und juristische Bedeu
tung 473.
Zweites Kapitel. Regelung ........ . 0.
I. Begriff der Regelung. Gesetzliche Ermächtigung und
Verpflichtung zur Regelung, insbesondere der Gewerbetreibenden
hinsichtlich der erwachsenen Arbeiter 474. — IL. Gesetz, Gewohn-
heitsrecht, Arbeitsordnung , Tarifvertrag und dergleichen 478. —
II. Regelung den Umständen zu entnehmen. Vereinbarung der Parteien.
Einseitige Festsetzung durch den Arbeitnehmer, durch den Arbeitgebe:
(Instverhältnis, Gesindeverhältnis) 481. — IV. Mittelbare Ordnung
(gesetzliche und vertragliche) 485, — V. Totale und partielle, absolute
und relative Regelung 487. — VI, Grade der Bestimmtheit der Arbeits-
zeit. Arbeitsperiode. Fixierung der Arbeitszeit durch Längen-
angabe innerhalb der Arbeitsperiode. Frage der Einrechnung des
Hin- und Rückwegs in die Arbeitszeit. Fixierung durch Angabe
der Lage innerhalb der Arbeitsperiode. Ruhezeit. Pausen. (Heich-
zeitig verschiedene Arbeitsperioden beim nämlichen Arbeits-
verhältnis 4829.
474-—497