Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

XI 
Inhalt. 
Saite 
recht. Unterscheidung von Aufrechnung und Zurückbehaltung 435. — 
IV. Einbehaltungsvertrag. Einschränkung der Vertragsfreiheit 457. — 
V. Einbehaltung nur wegen nicht fälliger Forderung 440. — VI. Ein- 
behaltungszwecke: 1. im Interesse des Arbeitnehmers, 2. zur Be- 
quemlichkeit des Arbeitgebers, 3. zur Sicherung des Arbeitgebers 440. — 
VII. Beschränkung der kautionalen Einbehaltung durch $ 119% 
GewO.: S. 444. — VII. Unzulänglichkeit jener Beschränkung 447. — 
IX. Verhältnis zur Beschränkung von Aufrechnung und Zurück- 
behaltung. Einbehaltung behufs Verwirkung 449. 
Siebentes Kapitel. Verwirkung ..... „4... 452—466 
I. Begriff 452. — II. Vergleich mit Aufrechnung, Zurück- 
und Einbehaltung 453. — III. Verwirkung als Privatstrafe. Ver- 
gleichung mit der gewöhnlichen Konventionalstrafe. Gegenstand 
der Verwirkung ist nur rückständiger Lohn 455. — IV. Kautionale 
Einbehaltung behufs Verwirkung, einzuschränken nach Analogie von 
GewO. 8 119%: S. 460. — V. Beschränkung der Verwirkung durch 
GewO. $ 134 Abs. 2. Fernere Beschränkungen. Verwirkung des 
Einbehaltenen nur dort statthaft, wo deutlich zum Zweck der Ver- 
wirkung einbehalten wird 460. — VI. „Abzüge“. Rückblick. Ge- 
meinsame sociale Bedeutung von Aufrechnung, Zurückbehaltung, 
Einbehaltung und Verwirkung 464. 
Dritter Abschnitt. 
Arbeitszeit. 
Erstes Kapitel. Begriff, Arten und Bedeutung . . . . 467—474 
I Begriff, Vergleichung mit Zahlungszeit, lohnmessendem 
Zeitabschnitt, Vertragszeit 467. — II. Lieferzeit und Arbeitszeif 
engeren Sinnes 470. — III. Ökonomische und juristische Bedeu 
tung 473. 
Zweites Kapitel. Regelung ........ . 0. 
I. Begriff der Regelung. Gesetzliche Ermächtigung und 
Verpflichtung zur Regelung, insbesondere der Gewerbetreibenden 
hinsichtlich der erwachsenen Arbeiter 474. — IL. Gesetz, Gewohn- 
heitsrecht, Arbeitsordnung , Tarifvertrag und dergleichen 478. — 
II. Regelung den Umständen zu entnehmen. Vereinbarung der Parteien. 
Einseitige Festsetzung durch den Arbeitnehmer, durch den Arbeitgebe: 
(Instverhältnis, Gesindeverhältnis) 481. — IV. Mittelbare Ordnung 
(gesetzliche und vertragliche) 485, — V. Totale und partielle, absolute 
und relative Regelung 487. — VI, Grade der Bestimmtheit der Arbeits- 
zeit. Arbeitsperiode. Fixierung der Arbeitszeit durch Längen- 
angabe innerhalb der Arbeitsperiode. Frage der Einrechnung des 
Hin- und Rückwegs in die Arbeitszeit. Fixierung durch Angabe 
der Lage innerhalb der Arbeitsperiode. Ruhezeit. Pausen. (Heich- 
zeitig verschiedene Arbeitsperioden beim nämlichen Arbeits- 
verhältnis 4829. 
474-—497
	        
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