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deutung einer Bestandsicherung 547. — VI. Möglichkeit der Kün-
digung bei vertraglicher Endbestimmung in der Regel ausgeschlossen,
Ausnahmen. Paritätserfordernis bei vertraglichem Vorbehalt der
Kündigungsmöglichkeit 553.
Viertes Kapitel. Kündigung im Allgemeinen . . . .ö61—581
I. Verhältnis zur vertraglichen Endbestimmung 561. —
II. Terminologie 562. — III. Begriff. Legitimation des Kündigenden
564. — IV. Empfang 566. — V. Konversion einer ungültigen Kün-
digung 568. — VI. Unwiderruflichkeit der Kündigung. Rückgängig-
machung durch Übereinkunft 571. — VII. Bedingter Widerruf. Be-
dingte Kündigung. Zulässigkeit der suspensiv bedingten Kündigung
Rechtswirkung derselben. Ausschlufs der Rückziehung 575.
Fünftes Kapitel. Befristete Kündigung . .. . ... . 581—602
[. Begriff. Unterscheidung von Frist der Unkündbarkeit
und zeitlicher Kündigungsbeschränkung 581. — II Arten der Be-
fristung 588. — III. Ursprung der Befristung. Gesetzliche Befristung
584. — IV. Gesetzliche Schranken privater Befristung 587. —
V. Schranken privater Befristung in der GewO. Paritätserfordernis
nach GewO. 8 122: S. 588. — VI. Schranken privater Befristung in
HGB. 88 67—69. GewO. 88 133221338120, Nachträgliche Reduktion
der Kündigungsfrist gemäls KO. 8 22: S. 592. — VII Privatdispo-
sition als Quelle der Befristung. Einseitige Änderung der Befristung
595. — VML Vereinbarte Ersetzung unbefristeter Kündigung durch
befristete 598. — IX. Einseitige Ersetzung unbefristeter Kündigung
durch befristete 600.
Sechstes Kapitel. Unbefristete Kündigung . . . .. .602—635
I. Allgemeine Vergleichung mit der befristeten 602. —
II. Gesetzlich verliehene unbefristete Kündigung: Personen, Zeit,
Voraussetzungen 604. — II Änderung der persönlichen Zuständig-
keit. Vereinbarung des Entzugs unzulässig 607. — IV. Vereinbarung
zeitlicher Schmälerung oder Erweiterung 611. — V. Vereinbarung
sachlicher Beschränkung des sachlich unbeschränkten Kündigungs-
rechts 614. — VI. Disposition über das sachlich beschränkte Kün-
digungsrecht, erste Gruppe: bei „wichtigem Grund“ überhaupt 616. —
VIL. Desgleichen, zweite Gruppe: bei speciellen gesetzlichen Gründen.
Zusatz zu solchen, Wegbedingung und Ersetzung 618. — VIII Des-
gleichen, dritte Gruppe: bei solchen Voraussetzungen, die nicht
Kündigungsgründe sind 624. — IX. Durch Privatdisposition verliehene
unbefristete Kündigung. Bedeutung des „Kündigungsausschlusses“.
Entfristung und gesetzliche Befristung. Kündigungsausschlufs ein-
seitig nur mittelst Arbeitsordnung möglich. Verhältnis der ent-
fristeten zur gesetzlich unbefristeten Kündigung 625.
Siebentes Kapitel. Rechtsfolgen der Endigung . . . . 635—653
I. Rechtliche Bedeutung der Endigung überhaupt 635. —
IL Aufhebung der Arbeits- und Vergütungspflicht. Scheinbares
Überdauern der Vergütungspflicht 636. — III Fernere Rechtsfolgen