Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

IV, Sachherstellung zur GE&brauchsüberlassung. 199 
und Bedienung dieses unterirdischen Pferdeparks*.“ Diese neben der 
Gebrauchsüberlassung zugesagte Arbeit hat gegenüber der Gebrauchs- 
überlassung keine Selbständigkeit. Wer nämlich beide Leistungen 
zugesagt hat, kann die eine, die Gebrauchsüberlassung, nicht machen, 
ahne auch die andere zu vollziehen, da die Pferde nicht brauchbar 
sind, wenn sie keine Pflege erhalten haben, und wenn sie nicht beim 
Gebrauch bedient oder beherrscht werden. Dieses innere Abhängig- 
keitsverhältnis von Arbeits-.und Sachleistung muls wieder zur Absorp- 
tion der einen führen. Sehr in die Augen fallend ist dieses Verhältnis 
endlich in den Fällen, wo Gebrauchsüberlassung mit solcher Arbeit 
zusammentrifft, durch welche .die zum Gebrauch zu überlassende Sache 
hergestellt werden soll (S. 189 Nr. 3). Ein derartiger Vertrag wird 
picht leicht in der Weise vorkommen, dafs der Stoff vom Gläubiger he- 
schafft wird, da dieser, wenn er den Stoff zur Herstellung der Sache 
beschafft, sich auch die Veräulserung und nicht blofs die Benutzung der 
hergestellten Sache ausbedingen wird. Wo hingegen der Stoff vom Her- 
steller beschafft werden soll, kann sehr leicht blofs die Benutzung der von 
ihm hergestellten Sache eingeräumt werden. Es vereinbart z. B. A mit 
einem Bauunternehmer, dafßs dieser aus eigenem Stoff auf eigenem 
Boden ein Haus baue und es dem A zum Gebrauch überlasse, indem 
dieser es zunächst durch Wohnen erproben will. Oder es vereinbart 
der Zirkusdirektor B mit einem Zimmermeister, dafs dieser einen 
Zirkus, aus dem Zimmermeister gehörigem Material erbaue und dem 
B für die Zeit seines Aufenthalts am Orte für seinen Gewerbebetrieb 
zur Benutzung überlasse. Oder ein Festkomitee vereinbart mit dem 
[nhaber einer Maskengarderobe oder mit einem Theaterschneider, dals 
dieser aus von ihm selbst beschafften Stoffen hundert Landsknecht- 
kostüme herstelle und dem Komitee für das bevorstehende Fest zum 
Gebrauch überlasse. In allen diesen Fällen stehen die zwei Leistungen 
der Arbeit und der Gebrauchsüberlassung wieder im engsten inneren 
Zusammenhang. Die Gebrauchsüberlassung kann nicht vollzogen 
werden, ohne dafs die Arbeit der Herstellung geleistet worden ist, 
and diese Arbeit erfolgt nur zum Zweck der Gebrauchsüberlassung 
an den hergestellten Sachen. Die Gebrauchsüberlassung ist auf die 
Sachherstellung angewiesen und die Sachherstellung dient der Ge- 
brauchsüberlassung , indem sie diese nicht blofls vorbereitet, sondern 
allererst möglich macht. Das hier obwaltende Abhängigkeitsverhältnis 
mulfs, wie in allen bisherigen gleichartigen Fällen, zur Absorption der 
einen Leistung führen, also dafs nur ein Vertrag anzunehmen ist. 
. 1 Koepper, In Plutos Reich. Wanderungen durch Schacht. und Hütte 
’m rheinisch-westfäl. Industriebezirk (1899) S. 76.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.