VII. Werklieferungsvertrag. Vertretbare u. unvertretbare Sachen. 29215
bestimmt zu werden. pflegen“, auch wenn es nicht jedem Bildhauer
wie einem Christian Rauch beschieden ist, dafs bei ihm sechs Viktorien
auf einmal bestellt werden, Gemälde rechnet man allgemein zu den
nicht vertretbaren Sachen, aber dafs sie nicht nach Zahl und Mafs
bestimmt zu werden pflegen, kann nur ein ganz Unerfahrener be-
haupten. Ihre Maße sind so wichtige Bestimmungen ihrer Individu-
alität, dafs sie in keinem guten Verzeichnis zu vermissen sind und
auch im Kunsthandel eine Rolle spielen. Bei der Bestellung erst an-
zufertigender Bilder werden (wegen der Plazierung) oft auch die Malse
festgesetzt; und der durch die Malse bestimmte Umfang steht oft in
geradem Verhältnis zum Preise. Um zu sehen, dafs Gemälde auch
nach der Zahl bestimmt werden, braucht man nur in den Zeitungen
Versteigerungsanzeigen anzusehen; hier werden die 98 Bilder, die
Herr N., die 112 Bilder, die Frau M. hinterlassen hat, zum Kauf
angeboten. Steigen wir von den Höhen der Kunst hinab, betreten
wir einen Schneiderladen. Der uns hier angemessene, auf den Leib
geschnittene Rock hat nicht seinesgleichen und ist so unvertretbar als
möglich, und doch wird niemand bestreiten, dafs er zu den Sachen
gehöre, „die nach Mals bestimmt zu werden pflegen“, Wenn die
Gute-Hoffnungs-Hütte in Oberhausen für eine Stadtgemeinde die Her-
stellung einer eisernen Brücke übernimmt, so sind nicht blofs Länge
und Breite der Brücke bemessen, sondern auch alle Bestandteile des
Tragwerks, die Träger, Stege, Gurten, Winkeleisen, Rippen, Stäbe
u. 8. W., nach Zahl, Mafs und Gewicht bestimmt. Gleichwohl hat man
es hier anerkanntermafsen mit unvertretbaren Sachen zu thun.
So lielßsen sich noch viele Belege dafür beibringen, dafs die De-
finition der vertretbaren Sachen im BGB. $ 91 dem hergebrachten
und eingewurzelten Begriffe derselben nicht entspricht! und nicht
hinreicht, die im Gebiet des Werkvertrags und in anderen Gebieten
ı Das Gegenteil wird aufser in den Motiven zum Entwurf I 8 779 (fast
yleichlautend mit BGB. 8 91) Bad. III S. 383 von vielen angenommen, z, B.
von Kipp zu Windscheid$ 141, Endemann, Lehrbuch I 8 56, Emerich,
Kauf und Werklieferungsvertrag S. 21 Anm, 1, Hölder, Kommentar zu BGB.
$ 91 Nr. 2. Aber nach Ausweis der Wörterbücher ist der Begriff von res
quae pondere, numero, mensura constant, consistunt, continentur oder valent
enger und voller als der von „Sachen, die im Verkehre nach Zahl, Mafs oder
Gewicht bestimmt zu werden pflegen“, Man sehe ferner die Definitionen z. B.
bei Kierulff, Regelsberger, Bekker, Dernburg, Hölder, Karlowa
(näher citiert bei Windscheid), wo überall ein „nur“, „blofs“ oder „aus-
schliefslich“ anzutreffen ist, und Lassalle, System der erworbenen Rechte II,
157: „Dinge, die ihr Wesen im Quantitativen haben“, Endlich Brinz, Pan-
dekten II. 1092.