Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

VII. Werklieferungsvertrag. Vertretbare u. unvertretbare Sachen. 29215 
bestimmt zu werden. pflegen“, auch wenn es nicht jedem Bildhauer 
wie einem Christian Rauch beschieden ist, dafs bei ihm sechs Viktorien 
auf einmal bestellt werden, Gemälde rechnet man allgemein zu den 
nicht vertretbaren Sachen, aber dafs sie nicht nach Zahl und Mafs 
bestimmt zu werden pflegen, kann nur ein ganz Unerfahrener be- 
haupten. Ihre Maße sind so wichtige Bestimmungen ihrer Individu- 
alität, dafs sie in keinem guten Verzeichnis zu vermissen sind und 
auch im Kunsthandel eine Rolle spielen. Bei der Bestellung erst an- 
zufertigender Bilder werden (wegen der Plazierung) oft auch die Malse 
festgesetzt; und der durch die Malse bestimmte Umfang steht oft in 
geradem Verhältnis zum Preise. Um zu sehen, dafs Gemälde auch 
nach der Zahl bestimmt werden, braucht man nur in den Zeitungen 
Versteigerungsanzeigen anzusehen; hier werden die 98 Bilder, die 
Herr N., die 112 Bilder, die Frau M. hinterlassen hat, zum Kauf 
angeboten. Steigen wir von den Höhen der Kunst hinab, betreten 
wir einen Schneiderladen. Der uns hier angemessene, auf den Leib 
geschnittene Rock hat nicht seinesgleichen und ist so unvertretbar als 
möglich, und doch wird niemand bestreiten, dafs er zu den Sachen 
gehöre, „die nach Mals bestimmt zu werden pflegen“, Wenn die 
Gute-Hoffnungs-Hütte in Oberhausen für eine Stadtgemeinde die Her- 
stellung einer eisernen Brücke übernimmt, so sind nicht blofs Länge 
und Breite der Brücke bemessen, sondern auch alle Bestandteile des 
Tragwerks, die Träger, Stege, Gurten, Winkeleisen, Rippen, Stäbe 
u. 8. W., nach Zahl, Mafs und Gewicht bestimmt. Gleichwohl hat man 
es hier anerkanntermafsen mit unvertretbaren Sachen zu thun. 
So lielßsen sich noch viele Belege dafür beibringen, dafs die De- 
finition der vertretbaren Sachen im BGB. $ 91 dem hergebrachten 
und eingewurzelten Begriffe derselben nicht entspricht! und nicht 
hinreicht, die im Gebiet des Werkvertrags und in anderen Gebieten 
ı Das Gegenteil wird aufser in den Motiven zum Entwurf I 8 779 (fast 
yleichlautend mit BGB. 8 91) Bad. III S. 383 von vielen angenommen, z, B. 
von Kipp zu Windscheid$ 141, Endemann, Lehrbuch I 8 56, Emerich, 
Kauf und Werklieferungsvertrag S. 21 Anm, 1, Hölder, Kommentar zu BGB. 
$ 91 Nr. 2. Aber nach Ausweis der Wörterbücher ist der Begriff von res 
quae pondere, numero, mensura constant, consistunt, continentur oder valent 
enger und voller als der von „Sachen, die im Verkehre nach Zahl, Mafs oder 
Gewicht bestimmt zu werden pflegen“, Man sehe ferner die Definitionen z. B. 
bei Kierulff, Regelsberger, Bekker, Dernburg, Hölder, Karlowa 
(näher citiert bei Windscheid), wo überall ein „nur“, „blofs“ oder „aus- 
schliefslich“ anzutreffen ist, und Lassalle, System der erworbenen Rechte II, 
157: „Dinge, die ihr Wesen im Quantitativen haben“, Endlich Brinz, Pan- 
dekten II. 1092.
	        
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