Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

204 1. Abschn. 7. Kap.: Gesetzliche Typen. 
Ss. 183 Nr. 3. — Eine Variante in diesem Typus begründet das Gesetz 
betreffend die Pflichten der Kaufleute bei Aufbewahrung fremder Wert- 
papiere (Depotgesetz) $8 3—8. 13 für Kommissionsgeschäfte, die sich 
auf gewisse Wertpapiere beziehen; 
2, das Speditionsgeschäft: 8$ 407—415, vgl. 8 1 Nr. 6 
(oben S. 103). Auch dieser Arbeitsvertrag kommt nicht zwischen be- 
liebigen Personen zu stande, vielmehr mufs der Arbeitnehmer ein 
Kaufmann sein. Das gleiche Erfordernis stellt 
3, das Lagergeschäft: 88 416—424, vgl. $ 1 Nr. 6. Nach 
dem S. 286—87 Bemerkten ist es nicht zweifelhaft, dafs die dem 
Lagerhalter obliegende Aufbewahrung eine von ihm zu leistende 
Arbeit ist. Eine Variante dieses Typus gründet sich auf das vorhin 
unter 1. erwähnte Depotgesetz. Es giebt in den $$ 1. 2, vgl. 8. 13 
besondere Bestimmungen für die Aufbewahrung gewisser Wertpapiere, 
die einem Kaufmann im Betrieb seines Gewerbes zur Verwahrung 
übergeben worden sind. Der Verwahrer ist zu gewissen Arbeiten 
verpflichtet, die der Identifizierung der hinterlegten Papiere dienen; 
4. das Frachtgeschäft oder der Frachtvertrag auf Güter- 
beförderung zu Lande, auf Flüssen oder sonstigen Binnengewässern: 
88 425—450, vgl. 8 1 Nr. 5 und 88 451. 452 (S. 185 Nr. 9). Auch 
hier hat der Arbeitnehmer ein Kaufmann zu sein. Unter den Fracht- 
führern sind ausgezeichnet die dem öffentlichen Güterverkehr dienenden 
Eisenbahnen, indem die mit ihnen eingegangenen Frachtverträge auch 
noch besonderen Regeln des HGB. unterworfen sind: 88 453 bis 
471. 473. 
Endlich giebt das HGB. eine Anzahl von Typen des Arbeits- 
vertrags, die mit dem Seehandel zusammenhängen. Es sind dies 
1l. der Dienst- oder Heuervertrag, durch den der 
Rheder ($ 484) oder die ihm nach $ 510 Abs. 1 gleichgestellte oder 
ihn nach 8 493 Abs. 4 vertretende Person dem Schiffer (Kapitän) 
die Führung des Schiffes anvertraut: $8 511—555. Der Arbeitgeber 
ist Kaufmann ($ 1 Nr. 5) und ebenso ist der Arbeitnehmer eine Person 
gewissen Berufs, die von ihr zu leistende Arbeit ihre Berufsarbeit. 
Der Schiffer gehört zur Schiffsbesatzung ($ 481), aber nur der mit 
dem Schiffer zu schliefsende Arbeitsvertrag ist im HGB. ausgebildet. 
Für die Dienst- und Heuerverträge der Schiffsbesatzung überhaupt 
giebt das HGB. nur die Lohnforderung des Arbeitnehmers, und zwar 
ihre Sicherung und ihre Verjährung betreffende Regeln: $8 487. 754 
Nr. 3. 755—58. 760—69. 771—76. 903 Nr. 1; 
„2. das Frachtgeschäft oder der Frachtvertrag zur Be- 
förderung von Gütern zur See; 88 556—662. Dieses wie
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.