I. Frequenz verglichen mit der von Miete und Kanf.
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ist sie als Kontrakt, der Obdach oder Schlafstelle verschafft und damit
ein Elementarbedürfnis deckt, eine alltägliche Erscheinung, und man
darf dabei absehen von den Fällen, da einer dieses Bedürfnis unter
eigenem Dach, oder unter fremdem, aber ohne Miete befriedigt, wie
beim Hausgesinde und der Schiffsmannschaft der Fall ist. Aber das
mufß dem Arbeitsvertrag einen numerischen Vorsprung vor der Miete
verschaffen, dalßs er massenhaft im Bereich der Produktion und der
Verteilung vorkommt, eigentlich das rechtliche Knochengerüst dieser
Organisationen bildet, während die Miete, soweit sie nicht die Arbeits-
stätte (z. B. Werkstube, Laden, Pachtgut) und Werkzeuge verschafft,
aufserhalb jener ausgedehnten Sphären bleibt und in ihrer häufigsten
Anwendung, als Wohnungsmiete, nur unmittelbar dem Konsumenten
dient. So bleibt denn von den gangbaren und danach hier allein zu
berücksichtigenden Kontrakten nur der Kauf übrig. Er ist der einzize,
der, wo eine Rangordnung nach der Frequenz stattfinden soll, mit
dem Arbeitsvertrag konkurrieren kann. Es giebt wahrscheinlich
Menschen, die niemals dazu gelangen, weder als Verkäufer noch als
Käufer, einen Kauf abzuschlielsen — jenes, weil ihr Besitz nur für
sie selbst hinreicht, oder weil sie gar nichts besitzen, dieses, weil ihr
Besitz ihre Bedürfnisse deckt, oder weil sie, der Mittel bar, nichts
kaufen können — aber wie grofßs auch ihre Zalıl sei, sie muls ver-
schwindend sein in einer Gesellschaft, deren Signatur die Waren-
produktion, d. h. die Produktion für den Verkauf, ist. Denn diese
Gestalt der Volkswirtschaft involviert zahllose, gliederreiche Ketten von
Kaufverträgen, die die Produktionsstätten miteinander und mit den
Verkaufsstätten für das Publikum verbinden, und deren letztes Glied
nicht einmal immer der Kaufvertrag des Konsumenten ist, der die
Ware sich zum Genufs verschafft; denn nach diesem Verbrauch erlebt
manche noch eine Nachgeschichte, indem sie eine zeitlang mittelst
Kaufverträgen im Trödel umgeht, oder als blofser Stoff in Öfen,
Papiermühlen oder Schmelztiegeln mit ihresgleichen versammelt im
Kreislauf der Materie neue Gestalt annimmt, vielleicht der Produktion
ganz anderer Waren dienstbar gemacht wird. Dazu kommen nun
Massen von Waren, die überwiegend Naturprodukte sind, in den
Kleinverkehr der Märkte gelangen und verkauft werden, ohne je
mit einem Arbeitsvertrag in Berührung gekommen zu sein. Ferner
ist der Kaufvertrag so geartet, dafs das durch ihn begründete Rechts-
verhältnis oft nur geringe Zeit in Anspruch nimmt, indem es durch
die momentane Vertragserfüllung alsbald wieder erlischt, also dafs die
nämliche Person an einem Tage, in einer Stunde Dutzende von Kauf-
verträgen einzugehen vermae. Eine solche suececessive Hänufung ist