1L. Regel der Postnumeration. Ausnahmen, 367
Ebenso kann sie sich auch aus den Umständen ergeben. Überhaupt
aber sind alle die S. 365 angeführten Gesetze, welche die Entrichtung
der Vergütung nachfolgen lassen, dispositiven Rechts. Sie lassen
nicht blofs die Entrichtung der Vergütung vor Leistung oder
vollständiger Leistung der Arbeit zu, sondern gestatten auch die
Übereinkunft, dafß die Entrichtung im voraus zu erfolgen habe!.
Manche Gesetze — so SeemO. 8 36 Abs. 1, BiSchG. $ 24 und FIG.
$ 20 — räumen der Vereinbarung der Zahlungszeit (somit auch
der der Pränumeration) den Vorrang ausdrücklich ein. Aus HGB.
$ 64 Satz 2 — „eine Vereinbarung, nach der die Zahlung des Gehaltes
später (nämlich als am Schlusse jedes Monats) erfolgen soll, ist
nichtig“ — folgt, dafs eine Vereinbarung, die einen früheren Termin,
z. B. den Anfang des Monats, setzt, gültig ist?*. — Dals beim Fracht-
vertrag die Vorauszahlung der Fracht stattfinden und auch verabredet
werden kann, ergiebt sich aus HGB. $$ 426. 445, wonach Fracht-
briefe und Ladescheine Vermerke über die etwaige Vorauszahlung der
Fracht enthalten sollen; vorausgezahlter Seefracht gedenkt $ 617. —
Dafs BGB. $ 614 nur dispositives Recht setzt, wird allgemein anerkannt
und geübt und wird durch BGB. selbst bestätigt, das in 8 628 einen
Fall von Pränumeration setzt: „ist die Vergütung für eine spätere
Zeit im voraus entrichtet“*®, Es ist bemerkenswert, daß die Rück-
erstattung der im voraus entrichteten Vergütung im $ 628 nur für
den Fall geregelt ist, dafs das Dienstverhältnis nach $$ 626. 627 ge-
endigt wird, während Vorausentrichtung und Rückerstattung der Ver-
gütung natürlich auch in Frage kommen, wo das Dienstverhältnis durch
vertragsmäfsige unbefristete Kündigung und wo es durch befristete
Kündigung geendiet wird*. S. ferner Absechn. IV Kap. 7 Nr. IIL.
1 Beim Mäklervertrag, welcher Stellenvermittlung bezweckt, ist partielle
Vorauszahlung der Vergütung (als Einschreibegebühr u. dal.) üblich. Wegen
sonstiger Vorauszahlung s. S. 381 Nr. V.
2 Nach Staub, Kommentar zum HGB. 8 64 Anm. 1 richtet sich 8 64
Satz 1 hauptsächlich gegen BGB. $ 614 Satz 2 (oben S. 353), Danach würde
zu Gunsten des Handlungsgehülfen, dessen Gehalt nach Viertel-, halben oder
ganzen Jahren bemessen ist, durch 8 64 Satz 1 eine gewisse Pränumeration
vorgeschrieben sein.
3 Damit ist nicht blofs die der Entrichtung überhaupt, sondern ins-
besondere auch die der unbefristeten Kündigung folgende Zeit gemeint: Lotmar
in Brauns Archiv VIII, 62.
4 Auch in den vier Fällen, in denen das durch Werkvertrag ($$ 645 Abs. 1
Satz 1 und 2. 649. 650 Abs. 1), und in dem Fall, da das durch entgeltlichen
Verwahrungsvertrag ($ 699 Abs. 2) begründete Arbeitsverhältnis abgebrochen
wird, ist der Pränumeration der Vergütung nicht Rechnung getragen. Das
Gesetz sorgt für die regelmäfsirye Postnumeration (der Arbeitnehmer kann