Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

1L. Regel der Postnumeration. Ausnahmen, 367 
Ebenso kann sie sich auch aus den Umständen ergeben. Überhaupt 
aber sind alle die S. 365 angeführten Gesetze, welche die Entrichtung 
der Vergütung nachfolgen lassen, dispositiven Rechts. Sie lassen 
nicht blofs die Entrichtung der Vergütung vor Leistung oder 
vollständiger Leistung der Arbeit zu, sondern gestatten auch die 
Übereinkunft, dafß die Entrichtung im voraus zu erfolgen habe!. 
Manche Gesetze — so SeemO. 8 36 Abs. 1, BiSchG. $ 24 und FIG. 
$ 20 — räumen der Vereinbarung der Zahlungszeit (somit auch 
der der Pränumeration) den Vorrang ausdrücklich ein. Aus HGB. 
$ 64 Satz 2 — „eine Vereinbarung, nach der die Zahlung des Gehaltes 
später (nämlich als am Schlusse jedes Monats) erfolgen soll, ist 
nichtig“ — folgt, dafs eine Vereinbarung, die einen früheren Termin, 
z. B. den Anfang des Monats, setzt, gültig ist?*. — Dals beim Fracht- 
vertrag die Vorauszahlung der Fracht stattfinden und auch verabredet 
werden kann, ergiebt sich aus HGB. $$ 426. 445, wonach Fracht- 
briefe und Ladescheine Vermerke über die etwaige Vorauszahlung der 
Fracht enthalten sollen; vorausgezahlter Seefracht gedenkt $ 617. — 
Dafs BGB. $ 614 nur dispositives Recht setzt, wird allgemein anerkannt 
und geübt und wird durch BGB. selbst bestätigt, das in 8 628 einen 
Fall von Pränumeration setzt: „ist die Vergütung für eine spätere 
Zeit im voraus entrichtet“*®, Es ist bemerkenswert, daß die Rück- 
erstattung der im voraus entrichteten Vergütung im $ 628 nur für 
den Fall geregelt ist, dafs das Dienstverhältnis nach $$ 626. 627 ge- 
endigt wird, während Vorausentrichtung und Rückerstattung der Ver- 
gütung natürlich auch in Frage kommen, wo das Dienstverhältnis durch 
vertragsmäfsige unbefristete Kündigung und wo es durch befristete 
Kündigung geendiet wird*. S. ferner Absechn. IV Kap. 7 Nr. IIL. 
1 Beim Mäklervertrag, welcher Stellenvermittlung bezweckt, ist partielle 
Vorauszahlung der Vergütung (als Einschreibegebühr u. dal.) üblich. Wegen 
sonstiger Vorauszahlung s. S. 381 Nr. V. 
2 Nach Staub, Kommentar zum HGB. 8 64 Anm. 1 richtet sich 8 64 
Satz 1 hauptsächlich gegen BGB. $ 614 Satz 2 (oben S. 353), Danach würde 
zu Gunsten des Handlungsgehülfen, dessen Gehalt nach Viertel-, halben oder 
ganzen Jahren bemessen ist, durch 8 64 Satz 1 eine gewisse Pränumeration 
vorgeschrieben sein. 
3 Damit ist nicht blofs die der Entrichtung überhaupt, sondern ins- 
besondere auch die der unbefristeten Kündigung folgende Zeit gemeint: Lotmar 
in Brauns Archiv VIII, 62. 
4 Auch in den vier Fällen, in denen das durch Werkvertrag ($$ 645 Abs. 1 
Satz 1 und 2. 649. 650 Abs. 1), und in dem Fall, da das durch entgeltlichen 
Verwahrungsvertrag ($ 699 Abs. 2) begründete Arbeitsverhältnis abgebrochen 
wird, ist der Pränumeration der Vergütung nicht Rechnung getragen. Das 
Gesetz sorgt für die regelmäfsirye Postnumeration (der Arbeitnehmer kann
	        
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