IV. Vergütung fällig am Ende des Arbeitsverhältnisses. 369
kann nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses verlangt werden, auch
wenn die ehemals bestimmte Zahlungszeit des geendigten Arbeits-
verhältnisses nicht gekommen ist, So ist beim Werkvertrag nach
BGB. 88 641. 646 die Vergütung bei der Abnahme oder Vollendung
des Werkes zu entrichten: dies ist die gesetzlich bestimmte Zahlungs-
zeit. Wenn es aber nicht zur Abnahme oder Vollendung des Werkes
kommt, indem das Arbeitsverhältnis abnormer Weise vorher endigt,
rechtmäfsig abgebrochen wird — in den Fällen der $$ 645 Abs. 1 Satz 1
und 2, 649. 650. 673 (675) — so kann der Arbeitnehmer die ihm
zukommende Vergütung alsbald fordern. — Ist ein Verwahrungsvertrag
für drei Monate geschlossen und dabei bedungen worden, dafs die
Vergütung nach Ablauf dieser drei Monate entrichtet werde, so mufs
der Hinterleger, wenn er die Sache vorzeitig, z. B. nach zwei Monaten
zurücknimmt (BGB. 8 696 Satz 2), die Vergütung alsbald, nämlich
bei der Beendigung der Aufbewahrung entrichten (BGB, $ 699 Abs. 2.
Abs, 1 Satz 1). — Wenn ein Dienstverhältnis auf Grund der $$ 626.
627 oder gemäß vereinbarter Ausschaltung der Kündigungsfrist un-
befristet gekündigt und damit aufgehoben wird, so kann der Arbeit-
nehmer den seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der
Vergütung alsbald verlangen. Die Fälligkeit der Vergütung beim
Ende des Arbeitsverhältnisses findet aber auch statt, wenn dieses
Ende infolge befristeter Kündigung eintritt. — Es hat ferner nach
AGB. 8 64 die Zahlung des dem Handlungsgehülfen zukommenden
Gehalts am Schlusse jedes Monats zu erfolgen. „Jeder Monat“ ist
jeder Monat der Dienstzeit oder Vertragszeit, nicht der Kalenderzeit,
Wenn aber das Arbeitsverhältnis im Laufe, z. B. in der Mitte eines
solchen Monats endigt — sei es infolge von Übereinkunft unter den
Parteien, sei es infolge von Kündigung! — so kann der Handlungs-
gehülfe die schuldige Vergütung alsbald fordern, wie er nach HGB.
$ 73 „bei der Beendigung des Dienstverhältnisses“ ein schriftliches
Zeugnis fordern kann, wann immer die Beendigung erfolgt. Die
Vorschrift, dafs die Zahlung des Gehaltes am Schlusse jedes Monats
zu geschehen hat, bezieht sich auf die Fälle, dafs das Arbeitsverhältnis
über diese Zeit hinaus fortbesteht oder in dieser Zeit zu Ende geht.
Wenn es dagegen vorher endigt?, so ist gar keiner von den Monaten
1 Der unbefristeten der $8 70—72 oder der befristeten des 8 66; da
letzterenfalls das Dienstverhältnis mit dem Schlufs eines Kalendervierteljahrs,
also eines Kalendermonats endigt, so kann es hiermit im Lauf eines Dienst-
monats endigen, wenn es z. B. in der Mitte eines Kalendermonats be-
yonnen hat.
? z.B. am 31. Dezember, während es am 15, März begonnen hatte, vgl. Note 1.
Lotmar, Arbeitsvertrag, I. f