Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

IV. Vergütung fällig am Ende des Arbeitsverhältnisses. 369 
kann nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses verlangt werden, auch 
wenn die ehemals bestimmte Zahlungszeit des geendigten Arbeits- 
verhältnisses nicht gekommen ist, So ist beim Werkvertrag nach 
BGB. 88 641. 646 die Vergütung bei der Abnahme oder Vollendung 
des Werkes zu entrichten: dies ist die gesetzlich bestimmte Zahlungs- 
zeit. Wenn es aber nicht zur Abnahme oder Vollendung des Werkes 
kommt, indem das Arbeitsverhältnis abnormer Weise vorher endigt, 
rechtmäfsig abgebrochen wird — in den Fällen der $$ 645 Abs. 1 Satz 1 
und 2, 649. 650. 673 (675) — so kann der Arbeitnehmer die ihm 
zukommende Vergütung alsbald fordern. — Ist ein Verwahrungsvertrag 
für drei Monate geschlossen und dabei bedungen worden, dafs die 
Vergütung nach Ablauf dieser drei Monate entrichtet werde, so mufs 
der Hinterleger, wenn er die Sache vorzeitig, z. B. nach zwei Monaten 
zurücknimmt (BGB. 8 696 Satz 2), die Vergütung alsbald, nämlich 
bei der Beendigung der Aufbewahrung entrichten (BGB, $ 699 Abs. 2. 
Abs, 1 Satz 1). — Wenn ein Dienstverhältnis auf Grund der $$ 626. 
627 oder gemäß vereinbarter Ausschaltung der Kündigungsfrist un- 
befristet gekündigt und damit aufgehoben wird, so kann der Arbeit- 
nehmer den seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der 
Vergütung alsbald verlangen. Die Fälligkeit der Vergütung beim 
Ende des Arbeitsverhältnisses findet aber auch statt, wenn dieses 
Ende infolge befristeter Kündigung eintritt. — Es hat ferner nach 
AGB. 8 64 die Zahlung des dem Handlungsgehülfen zukommenden 
Gehalts am Schlusse jedes Monats zu erfolgen. „Jeder Monat“ ist 
jeder Monat der Dienstzeit oder Vertragszeit, nicht der Kalenderzeit, 
Wenn aber das Arbeitsverhältnis im Laufe, z. B. in der Mitte eines 
solchen Monats endigt — sei es infolge von Übereinkunft unter den 
Parteien, sei es infolge von Kündigung! — so kann der Handlungs- 
gehülfe die schuldige Vergütung alsbald fordern, wie er nach HGB. 
$ 73 „bei der Beendigung des Dienstverhältnisses“ ein schriftliches 
Zeugnis fordern kann, wann immer die Beendigung erfolgt. Die 
Vorschrift, dafs die Zahlung des Gehaltes am Schlusse jedes Monats 
zu geschehen hat, bezieht sich auf die Fälle, dafs das Arbeitsverhältnis 
über diese Zeit hinaus fortbesteht oder in dieser Zeit zu Ende geht. 
Wenn es dagegen vorher endigt?, so ist gar keiner von den Monaten 
1 Der unbefristeten der $8 70—72 oder der befristeten des 8 66; da 
letzterenfalls das Dienstverhältnis mit dem Schlufs eines Kalendervierteljahrs, 
also eines Kalendermonats endigt, so kann es hiermit im Lauf eines Dienst- 
monats endigen, wenn es z. B. in der Mitte eines Kalendermonats be- 
yonnen hat. 
? z.B. am 31. Dezember, während es am 15, März begonnen hatte, vgl. Note 1. 
Lotmar, Arbeitsvertrag, I. f
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.