Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

VI. Konkursprivileg. VII. Pfandrecht. 383 
bezügen der Personen, welche sich dem Gemeinschuldner für dessen 
Haushalt, Wirtschaftsbetrieb oder Erwerbsgeschäft zur Leistung von 
Diensten verdungen hatten“, insofern diese Forderungen für das Jahr 
vor der Eröffnung des Konkurses oder vor dem Ableben des Gemein- 
Schuldners rückständig sind. Den vierten Rang nehmen ein nach 
KO. 861 Nr. 4 die „Forderungen der Ärzte, Wundärzte, Tierärzte, 
Apotheker, Hebammen und Krankenpfleger wegen Kur- und Pflege- 
kosten aus dem letzten Jahre vor der Eröffnung des Verfahrens, in- 
soweit der Betrag der Forderungen den Betrag der taxmälsigen Gebühr- 
nisse nicht übersteigt“. Die Apothekerforderungen können auch durch 
Kaufverträge entstanden sein; in unsere Erörterung gehören nur die 
durch Arbeitsverträge entstandenen (S. 211 zu 951. 
VII. Auch durch Pfandrecht, vorzüglich gesetzliches Pfand- 
recht an Sachen des Arbeitgebers, sucht das Gesetz den Arbeitnehmer 
zegen die bewufste Kreditgefahr zu schützen. 
1. Nach BGB. $ 647 hat der Unternehmer für seine Forderungen 
aus dem Werkvertrag, also auch für die in Rede stehende Verzütungs- 
forderung „ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausge- 
besserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung 
dder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind“, 
Was die hergestellten Sachen anlangt, so scheiden diejenigen 
aus, die aus einem vom Arbeitnehmer zu heschaffenden Stoffe 
herzustellen waren und aus einem von ihm beschafften Stoffe her- 
gestellt worden sind. Denn diese unterliegen nach $ 651 den Vor- 
schriften über den Kauf, somit nicht dem 8 647, und falls sie unver- 
tretbar sind, ist die Anwendung des 8 647 durch $ 651 ausdrücklich 
ausgeschlossen *. Diejenigen Sachen dagegen, welche der Arbeitnehmer 
aus einem nicht von ihm selbst, sondern durch den Arbeitgeber 
beschafften Stoff hergestellt hat, unterfallen dem Pfandrecht des 
Arbeitnehmers nur, wenn der Stoff dem Arbeitgeber gehört hat, und 
! Konkursrechtlichen Schutz kann auch die Kündigung (KO. $ 22) gewähren. 
? Siehe auch S. 183—85, besonders HGB. $ 381 Abs. 2. Wenn der 
Arbeitsvertrag des Hausindustriellen ein Werkvertrag ist (was hier dahin 
gestellt bleiben mufs: S. 311), so unterliegt er, wo die Stofflieferung durch 
den Arbeitnehmer erfolgt, nicht dem $ 651 BGB.: S. 184. 209 oben. Allein hier 
ist die Anwendung des 8 647 dadurch ausgeschlossen, dafs der Arbeitnehmer 
Eigentümer der von ihm hergestellten Sache wird, weil er selbst den Stoff 
derselben beschafft hat. Und auch wo er nicht Eigentümer wird (weil der 
Stoff einem Dritten gehörte und nicht Spezifikation erfolgte), kann doch nicht 
von Pfandrecht gegenüber dem Besteller die Rede sein, da dieses nur an 
Sachen des Bestellers atattfindet.
	        
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