Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

386 II. Abschn. Zahlungszeit. 3. Kap.: Kreditierung. 
missionsgut bezw. an dem zu versendenden oder zu befördernden 
Gut, am Lagergut, am Frachtgut, an den Effekten der Reisenden!. 
5. Zwar nicht ein Pfandrecht, aber doch einen Pfandrechts- 
titel gewährt einem Arbeitnehmer BGB. $ 648. Danach hat der 
Unternehmer eines Bauwerks oder eines Teils eines solchen für seine 
Forderungen aus einem Werkvertrag, den er über die Herstellung 
des ganzen Bauwerks oder des Teiles geschlossen hat, Anspruch 
auf die Einräumung einer Sicherungshypothek am Baugrundstücke 
des Bestellers. Wo, wie oft der Fall, dieses Grundstück schon vor 
der Befriedigung des erwähnten gesetzlichen Anspruchs mit Hypo- 
‘heken belastet ist (z. B. zu gunsten des Kaufgeldes oder des Bau- 
zeldes), da ist der praktische Wert jener Sicherungshypothek nicht 
grofs?, selbst wenn der Unternehmer sich den Anspruch auf ihre 
Einräumung durch Vormerkung gesichert hat ($ 883). 
Fernere Anwendungen der gesetzlichen Pfandsicherung zur Ver- 
ringerung der Kreditgefahr des Arbeitnehmers hat die: lex lata nicht®. 
Der viel kritisierte „Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Sicherung 
der Bauforderungen“ (1897)* nimmt eine weitere Ausdehnung dieser 
Garantie in Aussicht. Nach der Erfahrung würde es sich empfehlen, 
zu gunsten der Lohnforderung vom Institut des Pfandrechts noch den 
Gebrauch zu machen, dafs von gewissen Personen, die gewerbemäfsig 
als Arbeitgeber eine gröfsere Zahl von Arbeitsverträgen Sschliefsen, 
Kaution für die Erfüllung ihrer Vergütungspflicht verlangt würde. 
ı HGB. 88 397. 410. 421. 440. 441. 6283. 627. 674. BiSchG. $ 77. S. auch 
HGB. 8 578, wonach der Verfrachter im Seehandel, wenn er auf Verlangen 
les Befrachters die Reise ohne die volle bedungene Ladung antritt, soweit 
ihm durch die Unvollständigkeit der Ladung die Sicherheit für die volle 
Fracht entgeht, die Bestellung einer anderen Sicherheit fordern kann. Ebenso 
im Verhältnis von Frachtführer und Absender in der Binnenschiffahrt nach 
BiSchG. $ 35 Abs. 2, 
? Vgl. Endemann, Lehrbuch d. bürgerlichen Rechts I 8 174 Anm. 25. 
Oertmann in Brauns Archiv XII, 38 fg. und die Motive zu dem im folgenden 
Text erwähnten Gesetzentwurf S. 11 (Heymänns Verlag, Berlin 1897). Stadt- 
hagen, Arbeiterrecht S. 156. 157. Karrer, Der Bauschwindel (1900) S, 3—9. 
3 Die Sicherheitsleistungen des Arbeitgebers (nach BGB. $ 273 Abs. 3 
$ 321) können nicht vom Arbeitnehmer beansprucht, sondern vom Arbeitgeber 
bewirkt werden zur Hintanhaltung der unter Nr. IV und V erwähnten Schutz- 
mittel des Arbeitnehmers; sie sind Surrogate derselben. 
4 Neuerdings durch zwei andere Entwürfe ersetzt. 
5 Vgl. Lotmar in Brauns Archiv VIEL, 29/80. Im März 1896 verhandelte 
das preufsische Abgeordnetenhaus über den Antrag (eines Mitgliedes) zu 
einem Gesetzentwurf, der unter anderem das Recht betraf, vom einem Bau- 
unternehmer bei Bedenken über seine Zuverlässigkeit oder Zahlungsfähigkeit
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.