Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

586 IV. Abschn. Vertragszeit. 5. Kap.: Befristete Kündigung. 
Dienstverhältnisse wird eine solche Beziehung gerade verneint *, Dies ge- 
schieht im Hinblick auf die erwähnte Ausnahme, die im vorhergehenden 
$ 621 enthalten ist. Hier findet sich nämlich die S. 511—12 behandelte 
Korrespondenz von Kündigungsfrist und lohnmessendem Zeitabschnitt, 
indem dem gröfseren Zeitabschnitt eine längere Kündigungsfrist ent- 
spricht *. Durchgeführt ist diese Korrespondenz nicht, denn für alle 
Zeitabschnitte, die gröfser sind als ein Vierteljahr, gilt nach Abs. 4 
des $ 621 die nämliche Kündigungsfrist wie die für Vierteljahre be- 
stimmte; und andererseits fehlt es an einer Kündigungsfrist für Zeit- 
lohnverhältnisse, bei denen die Vergütung nach Zeitabschnitten 
bemessen ist, die kleiner sind als ein Tag, z. B. einen halben Tag 
oder eine Stunde betragen. Das Stundenlohnverhältnis kommt im 
Gewerbe sehr häufig vor und wird hier durch die gesetzliche Kün- 
digungsfrist der GewO. $ 122 betroffen (S. 5855). Das aufserhalb des 
Gewerbes vorkommende Stundenlohnverhältnis hat keine besondere 
gesetzliche Kündigungsfrist ®, 
Die gesetzlichen Kündigungsfristen, die ja Teile der Vertragszeit 
sind, sind auch von den anderen Zeitbestimmungen unabhängig, die 
beim Arbeitsvertrag (Zeitlohnvertrag oder Akkord) vorkommen (vgl. 
S. 510). Sie greifen Platz ohne Rücksicht auf die Zahlungs- 
zeit, daher ohne Rücksicht auf das Bestehen und den Umfang einer 
Zahlungsperiode. Und ebenso haben sie nichts zu thun mit der 
Arbeitszeit, mag sie geregelt sein oder nicht, daher auch nichts mit 
der Arbeitsperiode. Demgemäfs finden sich z. B. in BGB. 8 621 oder 
in GewO. 8 122 weder Zahlungszeit noch Arbeitszeit erwähnt“. 
„+. kann nur für den Schlufs eines Kalendervierteljahres und nur 
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen gekündigt werden 
auch wenn die Vergütung nach kürzeren Zeitabschnitten als Vierteljahren 
bemessen ist“, 
? Der Anwendung dieses Prinzips (kürzere Kündigungsfrist bei kürzerem 
Zeitabschnitt) auf die in $ 622 bezeichneten Dienstverhältnisse soll eben dessen 
Schlufssatz (Anm. 1) entgegentreten. 
3 Es kann unter BGB. 8 622 oder $ 624 fallen. — Die gesetzliche Be- 
stimmung der Kündigungsfrist beim Zeitlohnvertrag ist auch darin unvoll- 
ständig, dafs sie die Zeitlohnverhältnisse nicht trifft, bei denen die Vergütung 
nach verschiedenen Zeitabschnitten bemessen ist, nämlich mehrere Lohnsätze 
für verschiedene Zeitabschnitte (bei der nämlichen Arbeit) bestehen. Von der 
Kündigung bei diesem Fall des „komplizierten Zeitlohnvertrags“ ist in anderen 
Zusammenhängen zu handeln (Abschn, V Kap. 5, sowie Bd. II). 
* Es gilt danach die gesetzliche Kündigungsfrist der GewO. $ 122 auch 
für denjenigen Arbeitsvertrag, bei welchem die Arbeitszeit so geregelt ist 
dafs der Arbeitnehmer nur alle Sonn- und Feiertage zu arbeiten hat. Das 
Berliner Gewerbegericht hat dies (nach dem Bericht des Vorwärts v. 23. Juli
	        
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