Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

VIII. Vereinbarte Ersetzung unbefristeter K. durch befristete. 599 
kein Grund zu der Annahme vor, dals das Gesetz hiermit zwingendes 
Recht gegeben hat. Vielmehr können die Parteien verabreden, dals 
nur mit einer gewissen Frist gekündigt werden könne. Durch eine 
solche Übereinkunft wird unter Aufhebung der Unbefristetheit die be- 
fristete Kündigung durch Privatdisposition eingeführt. 
Die Kündigung, die nach 8 649 dem Besteller beim Werkvertrag 
bis zur Vollendung des Werkes jederzeit zusteht, ist eine unbefristete, 
Es steht aber nichts der Verabredung einer Kündigungsfrist im Wege, 
falls damit nicht wider die guten Sitten verstofsen wird, oder es sich 
um Arbeit handelt, die auf Grund besonderen Vertrauens bestellt 
wird; hier kann sich der Besteller auf keine Frist binden‘. Zur 
Ausbedingung einer‘ Kündigungsfrist kann der Unternehmer dadurch 
veranlafst werden, dafs er zur Ausführung des übernommenen Werkes 
alssArbeitgeber Arbeitsverträge geschlossen hat oder schließen wird, 
die er mit befristeter Kündigung nach Empfang der Kündigung des 
Bestellers zu lösen wünscht. Dem Besteller kann die Bewilligung 
einer Befristung der ihm zustehenden Kündigung nachteilig sein, aber 
es ist kein Grund ersichtlich, ihm die Freiheit abzusprechen, die 
etwaigen Nachteile durch Vertrag auf sich zu nehmen. 
Bei dem auf unbestimmte Zeit eingegangenen Verwahrungsvertrag 
(den wir hier wie sonst als entgeltlichen im Auge haben) kann nach 
8 696 der Verwahrer jederzeit die Rücknahme “der hinterlegten 
Sache verlangen, d. h. ohne Frist kündigen. Es kann aber sehr 
wohl vereinbart werden, dafs bei solcher Kündigung z. B. eine acht- 
tägige Frist einzuhalten sei. Ein Interesse des Hinterlegers, sich 
solche Frist auszubedingen, liegt nicht fern. Für eine besondere Art 
der Verwahrung, nämlich die Lagerung, hat HGB, $ 422 bei unbe- 
stimmter Lagerzeit eine Kündigungsfrist von einem Monat vor- 
geschrieben. Die Befristung, die hier eine gesetzliche ist, kann beim 
gemeinen Hinterlegungsvertrag durch Privatdisposition gesetzt sein. — 
Anders wird für den Hinterleger zu entscheiden sein. Er kann die 
hinterlegte Sache „jederzeit zurückfordern“, d. h..das Verhältnis ohne 
Frist kündigen, und zwar nach BGB. 8 695 „auch wenn für die Auf- 
Oder ein Arzt erhält von einer Krankenkasse, durch deren Vorstand er zur 
Behandlung der Kassenmitglieder angestellt worden ist (ohne dafs das Dienst- 
verhältnis seine Erwerbsthätigkeit vollständig oder hauptsächlich okkupiert), 
für jede medizinische Leistung das Minimum der Medizinaltaxe. 
« Vgl. oben S. 534, Wegen des erwähnten Vertrauens kann die Kün- 
digung des Rheders gegenüber dem Schiffer (HGB. $ 545) und die einiger 
anderer Arbeitgeber, welche „jederzeit“ kündigen können, nicht im voraus 
durch Vertrag zu einer befristeten gemacht werden. Vgl. S. 564 1, 583 oben.
	        
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