VIL Mängel der gesetzlichen Regelung. Wichtiges Prinzip der SeemO. 675
Pflichten gegen den in die Hausgemeinschaft aufgenommenen Arbeit-
nehmer aufzuerlegen blofs für den Fall, dafs die Gewährung von
Wohnung oder Kost zugleich Naturalvergütung ist. Indessen mag es
in einzelnen Fällen für den Arbeitnehmer vorteilhaft sein, dafs die
Pflichten des Arbeitgebers auch da bestehen, wo der Arbeitnehmer
jene Leistungen bezahlt oder sich auf den Lohn anrechnen läfst. Viel
zu eng ist das Gesetz, insofern die Verpflichtung des Arbeitgebers
eintreten sollte, wo immer er Naturalvergütung in Wohnung oder
Nahrung gewährt, auch wenn solche Gewährung nicht mit Aufnahme in
die häusliche Gemeinschaft verknüpft ist; das würde zugleich die großen
Schwierigkeiten der Begriffsbestimmungen jener Aufnahme bei physischen
und bei juristischen Personen hintanhalten. Auch sollte ein Gesetz vom
Jahre 1896 sich nicht damit begnügen, den Arbeitnehmer auf Ersatz des
Vermögensschadens oder auf Erfüllung der solchem vorbeugenden Ob-
liegenheiten klagen zu lassen, wenn schon 1872 die SeemO. in 8 46
dem Schiffsmann, welchem schuldhafterweise die Rationen verkürzt
worden sind, „eine den erlittenen Entbehrungen entsprechende
Vergütung“ hat zu teil werden lassen. Hiermit ist ein sehr frucht-
bares Prinzip angedeutet, für dessen Anwendung eine Menge von
Fällen bereitsteht !, daher die gesetzliche Ausdehnung seiner Herrschaft
dringend zu wünschen ist. ;
Zweites Kapitel.
Abgrenzung.
il. Die Abgrenzung der Naturalvergütung hat, nachdem der
Gattungsbegriff des Entgeltes beim Arbeitsvertrag in Abschn. I
Kap. 3 und die Naturalvergütung als die eine seiner Arten S. 163
definiert worden sind, hier nur darin zu bestehen, dafs die Natural-
vergütung von äußerlich ähnlichen, zum Teil mit ihr verwechselten
Erscheinungen unterschieden und diese letzteren als nicht hergehörig
gekennzeichnet werden. Denn nicht jede Naturalleistung, die verınöge
ihres ökonomischen Wertes fähig ist, Naturalvergütung zu sein, und
bei einem Arbeitsvertrag vorkommt, ist eine Naturalvergütung.
1 $. z, B. Amt]. Mitteil, aus d. Jahresberichten der Gewerbeaufsichts-
beamten für 1898 S. 216. 217. 252. 253: „Bei einer Besichtigung von Torf-
werken fanden sich hinsichtlich Unterbringung der Arbeiter in den vom
Unternehmer angewiesenen Wohnungen. derart anstöfsige Zustände, dafs
sofortiges polizeiliches Einschreiten erforderlich wurde.“ Fernere Beispiele
in Kap. 7.