682 V. Abschn. Naturalvergütung. 2. Kap.: Abgrenzung.
ist, der gewisse Voraussetzungen, Stoffe oder Mittel für seine Arbeit
zu beschaffen hat, sei es, da[ls er seinerseits sie beistellen, selber sich
mit ihnen versehen mul, sei es, dal er die vom Arbeitgeber ge-
lieferten zu entgelten hat mittelst Barzahlung oder mittelst Duldung
einer Reduktion der aus dem Arbeitsvertrag geschuldeten Ver-
gütung. Es mag hier nur (aufser auf Abschn. I Kap. 4) beispielsweise
darauf verwiesen werden, dafs in nicht wenigen Transportverträgen
das Fahrzeug vom Arbeitnehmer gestellt, dafs durchgängig in der
Hausindustrie das Arbeitslokal in der nötigen Temperatur, Ausstattung
und Beleuchtung vom Arbeitnehmer in seiner Wohnung beschafft
wird *, Die Kosten für das Werkzeug, wie „Geschirr“ und „Gezähe“,
und seine Instandhaltung, für Maschinen, namentlich Nähmaschinen,
für Benutzung von Dampfmaschinen werden von Arbeitnehmern hand-
arbeitender Berufe nicht seltener getragen? als von denen der libe-
ralen Berufe der Aufwand für Schreibzeug, Bücher, medizinische
Apparate, musikalische Instrumente, Bühnengarderobe 3.
Einerlei nun, ob und wie weit diese und dergleichen Aufwendungen
dem Arbeitnehmer durch der Vergütung beigemischten Auslagen-
ersatz (S. 139f.) erstattet werden, kann man im Hinblick auf sie in
denjenigen Fällen, in welchen sie dem Arbeitnehmer abgenommen
und vom Arbeitgeber bestritten werden, von einer durch den Arbeit-
veber dem Arbeitnehmer gemachten Leistung sprechen. Der
U In der Schneiderei und handwerksmäfsigen' Schuhmacherei mufs in
Ermangelung eigener Werkstatt und Wohnung mancher Arbeitnehmer einen
Sitzplatz in fremder Werkstatt, mitunter in der seines Arbeitgebers mieten:
z. B. Lage der Arbeiter im Schneider- und Schuhmachergewerbe in Frankfurt
(Schriften des Hochstifts VIII) S. 51. 53. 77. 104. 105. Francke, Schuhmacherei
in Bayern S. 185. S. auch Ziegler. Wesen und Wert kleinindustrieller
Arbeit (1901) S. 511.
? z. B. Lage des Handwerks V, 360 (Tapezierer), VII, 352 (Steinsetzer),
VII, 155 (Sattler und Tapezierer), IX, 442 (Uhrmacher), 252. 609. 610 (Bau-
gewerbe). Wegen der Forstarbeit s. Jentsch, Arbeiterverhältnisse in der
Forstwirtschaft S. 81, wegen der Landarbeit die Kontrakte in Verhältnisse
der Landarbeiter II, 91. 594, wegen der Bergarbeit Arbeitsordnung für das
k. Steinkohlenbergwerk Kronprinz (Saarbrücken) $ 3: „Gezähe, Spreng- und
Beleuchtungsmaterialien werden den Arbeitern von der Grubenverwaltung
für den Betrag der durchschnittlichen Selbstkosten geliefert ...“ Lohnabzüge
für Maschinenbenutzung oben S. 420%. Vermietung von Stickmaschinen an
Einzelsticker durch den Unternehmer: Schweizer. Fabrikges. mit Kommentar
herausg. v. schweizerischen Industriedepartement (1900) S. 20. 21.
3 z. B. Engagementsformular des deut. Bühnenvereins I $ 5, einer Nicht-
vereinsbühne: Opet, Theaterrecht S. 476, Arbeits- und Lebensverhältnisse
der Wiener Lohnarbeiterinnen S. 688