690 Y. Abschn. Naturalvergütung. 83. Kap.: Konsumtibilien.
dern, zu schmücken vermögen, Jassen sie sich auch mit dem Namen
von Lebensmitteln zusammenfassen, indem man damit nicht blofs das
dem nackten, sondern auch das dem Kulturleben des Menschen Dien-
liche, die Kulturmittel, bezeichnen kann.
Dieser ersten Art von Naturalvergütungen, den Konsumtibilien,
sind daher zuzuzählen die Wohnung in all ihren Graden und
Varietäten!, vom blofsen Schlafraum im Stall bei den Tieren, der
Wanderarbeiterkaserne mit übereinandergestellten Betten bis zu dem
aus mehreren Zimmern, Küche und Garten bestehenden Logis? oder
gar der Etage oder Villa (Dienstwohnung) des Direktors; ferner die
Ausstattung der Wohnung von der blofßsen Bettstatt oder dem
Bettstroh bis zum komplizierten, auch ästhetische Ansprüche befrie-
digenden Mobiliar; sodann die Nahrung, bald nur indirekt für
Menschen, zunächst für Tiere bestimmte®, die dann dem Arbeitnehmer
Nahrungsmittel liefern, bald unmittelbar dem Menschen dienliche, sei
es rohe (wie sie als Deputat vornehmlich den Deputatisten oder De-
putanten unter den Landarbeitern gewährt wird)*, sei es zubereitete,
d. h. Speise und Trank®, dazu die Getränke als Genufsmittel
wie andere dergleichen ®: endlich die Kleidung, bald fertige Klei-
1 Die meiste Anwendung findet diese Naturalvergütung in den Arbeits-
verhältnissen der Seeschiffsbesatzung, der Dienstboten und der Landarbeiter.
Wenn es in Landarbeiter in den evang. Gebieten I, 40. 83 und sonst von den
Gutstagelöhnern heifst, sie seien „gröfstenteils in vom Arbeitgeber gestellten
Wohnungen untergebracht, entweder ganz unentgeltlich oder gegen Er-
stattung einer hinter dem sonst üblichen Satze zurückbleibenden Miete“, so
weiß der Jurist, dafs hier von keinerlei Schenkung die Rede sein kann,
sondern die Wohnung, soweit nicht dafür bezahlt wird, vertragsmälsigen
Entgelt für Arbeit bildet.
? Vgl. Wörishoffer, Sociale Lage der Fabrikarbeiter in Mannheim
S. 59. 217—21.
3 Viehweide und Futter. Hier obwaltende Verschiedenheiten im ost-
elbischen Deutschland: Verhältnisse der Landarbeiter III, 14/15. — Die dem
Arbeitnehmer gehörigen Haustiere erhalten Unterkunft bald in Räumen des
Arbeitnehmers, bald in solchen des Arbeitgebers. Auch diese Unterkunft ist
Naturalvergütung und gehört zur Kategorie der Nahrung. ;
4 Wegen des ostelbischen Deutschlands a. a. O0. IIT S. 22 und danach die
Tabellen. Die Deputate enthalten oft auch Viehfutter. Deputate roher
Nahrungsmittel kommen bei allen Klassen von Landarbeitern vor.
5 für alle ortsüblichen Mahlzeiten oder für einige oder nur für eine. Die
„halbe Kost“ bei den Barbier- und Friseurgehülfen in München enthält nicht
das Abendessen: Sander, Lage des Barbier- und Friseurgewerbes S. 45—47.
Störarbeit des Landschusters und seiner Gesellen mit Beköstigung am Tisch
des Bauern: Francke, Schuhmacherei S. 83. 84. 182. 208.
$ 7. B. Ciyarren. So soll nach der Arbeitsordnung der Cigarrenfabrik