736 V.Abschn., Naturalvergütung. 7. Kap.: Vergleichung v. Geld-u. Naturalverg.
sein!. Und wenn 100 Mk. per Monat eine feste Gröfse bildet, wer
immer der Arbeitnehmer sei, so erhalten dagegen Wohnung und Kost
einen verschiedenen Umfang, je nachdem sie dem einen oder dem
anderen Arbeitnehmer geboten werden, indem hier Differenzen in der
Art der Arbeit wie in Geschlecht, Alter und gesellschaftlicher Stellung
des Arbeitnehmers wirksam sind. — Andererseits giebt es auch Natural-
vergütungen, die einer quantitativen Bestimmung leicht zugänglich
sind und solche auch gewöhnlich in den Arbeitsverträgen finden, Dies
gilt vorzüglich von den „Deputaten“ verschiedener Konsumtibilien,
welche ländlichen Arbeitnehmern für sich oder zunächst für ihre Haus-
tiere zugesichert werden. Ebenso pflegen bestimmte Mengen von
Hausbrandkohlen den Kohlenhäuern, bestimmte Mafse von Freibier
den Brauereiarbeitern vertraglich gewährt zu werden.
Ill. Während die Geldvergütung, sobald feststeht, dals solche zu
leisten ist, auch der Qualität nach bestimmt zu sein pflegt, ist quali-
tative Unbestimmtheit etwas der Naturalvergütung in wichtigen
und verbreiteten Anwendungen Anhängendes. Diese Unbestimmtheit.
zeigen die Naturalvergütungen, die in Konsumtibilien und in der
Gelegenheit zum Erwerb solcher bestehen *.
Selten sind die Umstände, unter denen der Arbeitnehmer einer
Garantie dafür bedarf, dafs ihm Geld gewisser Währung bezahlt
werde; ungeheuer dagegen der Spielraum für die Qualität der Lebens-
mittel, und an der Qualität hieraus bestehender Naturalvergütung ist
das Wohlbefinden des Arbeitnehmers viel mehr interessiert, als an
der ungleich weniger mannigfaltigen Qualität des Geldlohnes. Man
sollte danach nicht erwarten, dals eine Gesetzgebung die Qualität des
Geldlohnes bestimmen und die jener Naturalvergütung ungeregelt
lassen werde. Und doch begegnen wir solchem Verhalten in der
GewO. Nach ihrem $ 115 sind die Gewerbetreibenden verpflichtet,
„die Löhne (d. h. die Geldlöhne) in Reichswährungz zu berechnen und
Wort.“ Francke a. a. O0. S. 2078. Wegen Berliner Dienstmädchen siehe
Stillich, Lage der weiblichen Dienstboten S. 178 (Notwendigkeit, Nahrungs-
mittel zur Sättigung zu kaufen).
* „.., dafs die Ernährungsweise der Knechte ... bei den Bauern
zufolge der ungeheuren dort verschlungenen Quantitäten fast eine übertriebene,
die Leistungsfähigkeit beeinträchtigende sei, auch zu einer ungemessenen
Ausdehnung der Mahlzeitpausen während der Arbeit führe“: Verhältnisse der
Landarbeiter IIL, 135. Landarbeiter in den evangel. Gebieten II, 166/67.
. 2 Die Qualität wechselt hier nach der des Landes, das zur Nutzung
überlassen ist (z. B. Verhältnisse der Landarbeiter II, 521), und hängt ab vom
Wetter. durch das die Kartoffeln oder Cerealien mif(sraten können.