Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

IL Ergänzende u. mafsgebende Rechtswirkung beabsichtigt. Repressalien. 777 
wirkung ist danach die, mafsgebend zu sein für die Arbeits- 
verhältnisse. Dafs die eben erwähnte gegenseitige Zusage mit dem 
Tarifvertrag gemacht und demgemäfß die Einhaltung der Bedingungen 
des Tarifvertrags als Vertragsvollzug, die Nichteinhaltung als Vertrags- 
bruch betrachtet wird, wird bald eigens ausgesprochen!, bald durch 
Handlungen an den Tag gelegt, mit denen jener Vertragsvollzug ge- 
fördert und dieser Vertragsbruch bekämpft werden soll. Das erstere 
geschieht durch Einwirkung auf die Konsumenten, nur solchen Arbeit- 
gebern Bestellungen zu machen, welche ihre Tarifvertragspflichten 
erfüllen*. Das letztere geschieht durch mannigfaltige Vorkehrungen 
und Reaktionen, die sich bald nur an den vertragsbrüchigen Gegen- 
kontrahenten, bald nur an den vertragsbrüchigen Partei- oder Koalitions- 
genossen, bald an beide richten®. Nach beiden Seiten wendet sich 
die Einrichtung, wonach der Arbeitsnachweis dem tarifuntreuen Arbeit- 
geber oder Arbeitnehmer versagt wird. Es liegt darin eine Aus- 
schliefsung vom Arbeitsverkehr, insofern dem Abtrünnigen die Ein- 
gehung tarifwidriger Arbeitsverträge erschwert wird*, Die nämliche 
Wirkung erstrebt gegenüber dem Arbeitgeber der Arbeiterausstand. 
etwa noch verstärkt durch Sperre, und umgekehrt als Gegen- 
wehr der Arbeitgeberpartei wider Tarifuntreue der Arbeitnehmer 
die Aussperrung, etwa verschärft durch Verbreitung schwarzer 
Listen. Im Verhältnis der Tarifvertragsparteien zu einander ist ferner 
anwendhbar die Konventionalstrafe 5, sowie die Abrede, dals der Ver- 
1 z, B. Tarifvertrag der Feilenfabrikanten und des Feilenhauervereins 
in Remscheid 8 4: „Da die vereinbarten bezw. in Zukunft zu vereinbarenden 
Preise als Minimalsätze gelten, so darf einerseits kein Feilenfabrikant weniger 
als die Preise bezahlen, andererseits kein Feilenhauer zu billigeren Preisen 
arbeiten.“ Ziegler, Wesen und Wert kleinindustrieller Arbeit, Anlagen 
S. 74. Tarifvertrag der Parkettleger in Basel (1900): „Gegenwärtiger Tarif 
ist für alle Arbeiten maßgebend und dürfen keine entgegengesetzten Ver- 
einbarungen zu demselben getroffen werden.“ 
2 z, B. Sociale Praxis X, 724 (Beschlufs des Maurerverbandes), Zwie- 
dineck-Südenhorst, Lohnpolitik S. 373/74, Klien, Minimallohn S. 50. 592, 
101 al. 5. 170%. Es werden z. B. Staats- und Gemeindebehörden bewogen, 
ihre Bestellungen von Drucksachen nur bei tariftreuen Druckereien zu machen, 
3 Manche von diesen Mafsnahmen werden auch angewandt zur Erzielung 
des Abschlusses eines Tarifvertrags oder des Beitritts zu einem geschlossenen 
(Kap. 3). 
4 z, B. Geschäftsordnung für die Arbeitsnachweise $ 2 (nach Deutschem 
Buchdruckertarif 8 52): „Der Arbeitsnachweis hat nur tariftreuen Prinzipalen 
Arbeitskräfte und tariftreuen Gehilfen Stellung nachzuweisen.“ 
5 Die Koalitionen der Arbeitgeber, wie’ die der Arbeitnehmer, welche 
Tarifverträge miteinander schliefsen, sind, als nicht rechtstähige Vereine, in
	        
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