IL Ergänzende u. mafsgebende Rechtswirkung beabsichtigt. Repressalien. 777
wirkung ist danach die, mafsgebend zu sein für die Arbeits-
verhältnisse. Dafs die eben erwähnte gegenseitige Zusage mit dem
Tarifvertrag gemacht und demgemäfß die Einhaltung der Bedingungen
des Tarifvertrags als Vertragsvollzug, die Nichteinhaltung als Vertrags-
bruch betrachtet wird, wird bald eigens ausgesprochen!, bald durch
Handlungen an den Tag gelegt, mit denen jener Vertragsvollzug ge-
fördert und dieser Vertragsbruch bekämpft werden soll. Das erstere
geschieht durch Einwirkung auf die Konsumenten, nur solchen Arbeit-
gebern Bestellungen zu machen, welche ihre Tarifvertragspflichten
erfüllen*. Das letztere geschieht durch mannigfaltige Vorkehrungen
und Reaktionen, die sich bald nur an den vertragsbrüchigen Gegen-
kontrahenten, bald nur an den vertragsbrüchigen Partei- oder Koalitions-
genossen, bald an beide richten®. Nach beiden Seiten wendet sich
die Einrichtung, wonach der Arbeitsnachweis dem tarifuntreuen Arbeit-
geber oder Arbeitnehmer versagt wird. Es liegt darin eine Aus-
schliefsung vom Arbeitsverkehr, insofern dem Abtrünnigen die Ein-
gehung tarifwidriger Arbeitsverträge erschwert wird*, Die nämliche
Wirkung erstrebt gegenüber dem Arbeitgeber der Arbeiterausstand.
etwa noch verstärkt durch Sperre, und umgekehrt als Gegen-
wehr der Arbeitgeberpartei wider Tarifuntreue der Arbeitnehmer
die Aussperrung, etwa verschärft durch Verbreitung schwarzer
Listen. Im Verhältnis der Tarifvertragsparteien zu einander ist ferner
anwendhbar die Konventionalstrafe 5, sowie die Abrede, dals der Ver-
1 z, B. Tarifvertrag der Feilenfabrikanten und des Feilenhauervereins
in Remscheid 8 4: „Da die vereinbarten bezw. in Zukunft zu vereinbarenden
Preise als Minimalsätze gelten, so darf einerseits kein Feilenfabrikant weniger
als die Preise bezahlen, andererseits kein Feilenhauer zu billigeren Preisen
arbeiten.“ Ziegler, Wesen und Wert kleinindustrieller Arbeit, Anlagen
S. 74. Tarifvertrag der Parkettleger in Basel (1900): „Gegenwärtiger Tarif
ist für alle Arbeiten maßgebend und dürfen keine entgegengesetzten Ver-
einbarungen zu demselben getroffen werden.“
2 z, B. Sociale Praxis X, 724 (Beschlufs des Maurerverbandes), Zwie-
dineck-Südenhorst, Lohnpolitik S. 373/74, Klien, Minimallohn S. 50. 592,
101 al. 5. 170%. Es werden z. B. Staats- und Gemeindebehörden bewogen,
ihre Bestellungen von Drucksachen nur bei tariftreuen Druckereien zu machen,
3 Manche von diesen Mafsnahmen werden auch angewandt zur Erzielung
des Abschlusses eines Tarifvertrags oder des Beitritts zu einem geschlossenen
(Kap. 3).
4 z, B. Geschäftsordnung für die Arbeitsnachweise $ 2 (nach Deutschem
Buchdruckertarif 8 52): „Der Arbeitsnachweis hat nur tariftreuen Prinzipalen
Arbeitskräfte und tariftreuen Gehilfen Stellung nachzuweisen.“
5 Die Koalitionen der Arbeitgeber, wie’ die der Arbeitnehmer, welche
Tarifverträge miteinander schliefsen, sind, als nicht rechtstähige Vereine, in