Full text: Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen Reiches (1)

790 VI. Abschn. Tarifvertrag. 3. Kap.: Geltungsbereich, 
ortes dem Buchdruckertarif entzogen, während der von einem Zimmerer 
und für Bremen eingegangene Arbeitsvertrag vom Tarifvertrag für 
das Zimmerergewerbe in Magdeburg gänzlich unberührt bleibt. Wenn 
ein z. B. in Ulm geschlossener typographischer Arbeitsvertrag nicht 
vom deutschen Buchdruckertarif geregelt wird, so liegt dies nicht an 
der Unzulänglichkeit seines räumlichen, sondern seines persönlichen 
Geltungsbereichs, daran also, dafs Arbeitgeber und Arbeitnehmer für 
ihre Person vom Tarifvertrag nicht betroffen werden. Nur bei räum- 
lich so weit greifenden Tarifverträgen wie den genannten hat sich die 
Statistik ihrer Durchführung, d.h. der Ausbreitung ihres persönlichen 
Geltungsgebietes aufser auf die Anzahl der Personen auch auf die der 
Orte (z. B. Druckorte) zu erstrecken, an denen Personen sich dem 
Tarifvertrag unterworfen haben; damit wird blofßs im faktischen Sinne 
eine räumliche Ausdehnung der Geltung konstatiert!. Beim Lokal- 
tarif versteht es sich von selbst, dafs die statistische Erhebung seiner 
Anhängerschaft sich auf den Ort beschränkt, der seinen räumlichen 
Geltungsbereich ‚ausmacht. Dafs ein engerer statt eines weiteren, ein 
Werkstatt- oder Fabrik- statt eines Lokaltarifs, ein solcher statt eines 
Landestarifs vereinbart wird, geschieht aus Gründen, die nicht juristisch 
sind. Der Tarifvertrag mit räumlich gröfserem Geltungsbereich be- 
sitzt. in der nämlichen Branche gewils eine gröfsere Aufnahmefähigkeit, 
indem ihm mehr Arbeitsverträge unterfallen können. Allein einmal 
kommt er schwerer zu stande, weil er den lokal verschiedenen An- 
sprüchen gröfserer Mehrheiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern 
zu genügen hat. Und sodann steigern sich bei ihm die Schwierig- 
keiten der Aufgabe, an deren Lösung die socialpolitische Wirksamkeit 
eines Tarifvertrags hängt, nämlich den persönlichen mit dem räum- 
lichen Geltungsbereich in Einklang zu bringen, d. h. alle im räum- 
lichen Bereich kontrahierenden Parteien zu Tarifanhängern oder -Unter- 
thanen zu machen. 
Die rechtliche Bedeutung des räumlichen Geltungsbereichs eines 
Tarifvertrags ist den Urhebern solcher Verträge so geläufig, dals die 
lokale Begrenzung, wo sie nicht wie beim Werkstatt- und beim Fabrik- 
tarif ohnehin gegeben ist, beim Abschluls niemals versäumt wird. 
Entweder wird sie von den Kontrahenten im Vertrag selbst vor- 
genommen”, oder aber darin vorbehalten und die Ausführung einem 
der den Tarifvertragschlufßs überdauernden Organe aufgetragen, die 
1 S. die Auszüge aus dem Geschäftsbericht des Tarifamtes der deutschen 
Buchdrucker für 1900/01 in Soc. Praxis X, 1060. 1061. 
* kommt z. B. im Titel des Tarifvertrags zum Ausdruck, oder in der 
Datierung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.