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Zum Schutze der Arbeiterklasse fordert die Sozialdemokratische
Partei Deutschlands zunächst:
1. Eine wirksame nationale und internationale Arbeiterschutz
gesetzgebung auf folgender Grundlage:
a) Festsetzung eines höchstens acht Stunden betragenden
Normalarbeitstages.
b) Verbot der Erwerbsarbeit für Kinder unter vierzehn Jahren.
c) Verbot der Nachtarbeit, außer für solche Industriezweige,
die ihrer Natur nach aus technischen Gründen oder aus
Gründen der öffentlichen Wohlfahrt Nachtarbeit erheischen.
d) Eine ununterbrochene Ruhepause von mindestens 36 Stun
den in jeder Woche für jeden Arbeiter.
e) Verbot des Trucksystems.
2. Überwachung aller gewerblichen Betriebe, Erforschung und
Regelung der ArbeitsVerhältnisse in Stadt und Land durch
ein Reichs-Arbeitsamt, Bezirks-Arbeitsämter und Arbeits
kammern. Durchgreifende gewerbliche Hygiene.
3. Rechtliche Gleichstellung der landwirtschaftlichen Arbeiter
und Dienstboten mit den gewerblichen Arbeitern; Beseitigung
der Gesindeordnungen.
4. Sicherstellung des Koalitionsrechts.
5. Übernahme der gesamten ArbeiterVersicherung durch das
Reich mit maßgebender Mitwirkung der Arbeiter an der
Verwaltung.