Full text: Kritik des Gothaer Programms

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Illusion ist, 'als könnte man dort auf gemütlich-friedlichem Wege die 
Republik einrichten, und nicht nur die Republik, sondern die kom 
munistische Gesellschaft. ■ 
Indes kann man an der Republik sich allenfalls vorbeidrücken. 
Was aber nach meiner Ansicht hinein sollte und hinein kann, das 
ist die Forderung der Konzentration aller politischen Macht in den 
Händen der Volksvertretung. Und das würde einstweilen genügen, 
wenn man nicht weiter gehen, kann. 
Zweitens. Die Rekonstitution Deutschlands. Einerseits muß die 
Kleinstaaterei beseitigt werden — man revolutioniere doch die Ge 
sellschaft, solange es bayerisch-württembergisches Reservatrecht gibt 
und die Karte von Thüringen zum Beispiel das gegenwärtige Jammer 
bild bildet. Andererseits muß" Preußen aufhören zu existieren, muß 
in selbstverwaltende Provinzen aufgelöst werden, damit das spezi 
fische Preußentum aufhört, auf Deutschland zu lasten. Kleinstaaterei, 
spezifisches Preußentum sind die beiden Seiten des Gegensatzes, 
worin Deutschland jetzt gefangen liegt und wo immer die eine Seite 
der anderen als Entschuldigung und Existenzgrund dienen muß. Was 
soll an die Stelle treten? Nach meiner Ansicht kann das Proletariat 
nur die Form der einen und unteilbaren Republik gebrauchen. Die 
Föderativrepublik ist auf dem Riesengebiet der Vereinigten Staaten 
jetzt noch im ganzen eine Notwendigkeit, obgleich sie im Osten be 
reits ein Hindernis wird. Sie wäre ein Fortschritt in England, wo vier 
Nationen auf- den beiden Inseln wohnen und trotz eines Parlamentes 
schon jetzt dreierlei Gesetzsysteme nebeneinander bestehen. Sie ist 
in der kleinen Schweiz schon längst ein Hindernis geworden, erträg 
lich nur, weil die Schweiz sich damit begnügt, ein rein passives Glied 
des europäischen Staatensystems zu sein. Für Deutschland wäre die 
föderalistische Verschweizerung ein enormer Rückschritt. Zwei 
Punkte unterscheiden den Bundesstaat vom Einheitsstaat, daß jeder 
verbündete Einzelstaat, jeder Kanton seine eigene Zivil- und Kriminal- 
gasetzgebung und Gerichtsverfassung hat, und dann, daß neben dem 
Volkshaus ein Staatenhaus besteht, worin jeder Kanton, groß oder 
klein, als solcher stimmt. Das erste haben wir glücklich überwunden 
und werden nicht so kindisch sein, es wieder, einzuführen, und das 
zweite haben wir im Bundesrat und können es .sehr gut entbehren, 
wie denn überhaupt unser „Bundesstaat” schon den Übergang zum 
Einheitsstaat bildet. Und wir haben nicht die 1866 und 1870 gemachte 
Revolution von oben wieder rückgängig zu machen, sondern ihr die
	        
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