152 Die Verhandlungen über die Türkenhilfe in Regensburg 1532.
Mehrheit umgab, trug natürlich nicht dazu bei, die erregte
Stimmung unter den Protestanten zu beruhigen. Wieder durch⸗
schwirrten wilde Gerüchte die Luft; allerlei Anzeichen schienen
darauf hinzudeuten, daß die katholische Partei auch gegen den
Willen des Kaisers zur Gewalt greifen würde; man traf Vor—
bereitungen, um von dem Sturm nicht überrascht zu werden.
8 7. Die Enkscheidung.
Wir haben die Dinge bis an den Punkt herangeführt, an
dem die Entscheidung fallen mußte. Die Mehrheit hatte sich
in einen immer schärferen Gegensatz zu dem Herrscher gesetzt
und ihn durch kleinliche, häufig auch in der Sache nicht gerecht⸗
fertigte Schikanen erbittert. Schrittweise hatte der Kaiser in
der Türkenhilfe nachgegeben, und doch war der geringe Ersolg
durch ihre Vermengung mit der Konzilfrage immer fraglicher
geworden. Dem Ausgleich mit den Protestanten standen die
Altgläubigen feindselig gegenüber, sie verwarfen jedes Entgegen⸗
kommen und verlangten die genaue Durchführung des Augs-
burger Abschieds. In plötzlichem Frontwechsel hatten sie in der
Frage der Konfutation einen dem Kaiser höchst unerwünschten
Maurer an Memmingen vom 7. Juli 1532 im St.A. Mem⸗
mingen. Besonders auffallend war es für die Protestanten, daß die von
den verschiedenen Stünden in Regensburg geworbenen Knechte nicht nach
Wien beordert wurden, sondern daß z. B. der Kurfürst von Brandenburg sie
nach Berlin, die Kurfürsten von Mainz und von der Pfalz sie erst nach
dem Rhein, der Herzog von Sachsen sie aber in die Nähe von Koburg
schickte. — „So verzeucht sich die sach immertz, das man den von Nürnberg
ain frieden zusagt, und lafsen sich doch immer hern, eman thue in nichtz;
wer in thue? thet man unserm tail dan nichtz und wil im nichtz thunv.
Nun dester ee solt man uns ain friden zusagen. So mans aber nit thun
wil, ist aber allerlay zu bedencken, wan man bey ainander und das folk ge⸗
samelt, das kind mecht ain andern namen gewinen. Es ist nit gut, vil der
feder zu vertrawn, wiewol kay. mi. für jr person sonders zweifels die sach ge⸗
recht und gut maint“.