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scharfe Sprache war ihnen etwas ganz Ungewohntes. Sie sahen
ein, daß sie zu weit gegangen waren und suchten jetzt die
Zwistigkeiten zwischen sich und dem Kaiser auf die welschen
Räte, die der deutschen Sprache nicht mächtig, vielleicht auch
der deutschen Nation nicht gewogen seien, abzuwälzen. In einer
geschraubten und gewundenen Erklaͤrung⸗ gaben sie ihr Einver⸗
ständnis kund, daß die Konfutation doch vor dem Drucke von
einer Kommission überarbeitet und daneben eine Antapologie
auf die protestantische Apologie verfaßt werde. Sie hielten es
auch für notwendig, zu beteuern, daß sie niemals Zweifel in
die Aufrichtigkeit der kaiserlichen Worte gesetzt hätten, beschweren
sich aber auch andererseits über diese ihnen zuteil gewordene
Behandlung, „dan dergleichen schrieften gemeinen stenden von
e. key. mi. und iren vorfordern bishere nit begegnet“. Was
die Leistung der Türkenhilfe anbetreffe, so sei ihnen gar nicht
eingefallen, dieselbe zweifelhaft machen zu wollen, sie würden
sie stellen, wie sie das von Anfang an angezeigt hätten. Aber
auch hier konnten sie es nicht unterlassen, dem Kaiser noch einen
Nadelstich zu versetzen: „wo auch dieß verlengerung dieses reichs⸗
tags nit eingefallen, achten gemeine stende, das zum teil der⸗
selben hilf albereit in anzug pracht sein möcht“. In der Kon⸗
zilfrage jedoch hielten die Stände ebenso fest an ihrer Ansicht,
wie der Kaiser an der seinigen, sie wiederholten die alten For—
derungen. Einen gewissen Erfolg brachte dem Kaiser dann noch
der Schluß der ständischen Antwort. Die Mehrheit war damit
einverstanden, wenn die Protestierenden, sofern sie sich nur dem
gemeinen Landfrieden und dem Rechte gemäß halten würden,
von dem Kaiser in den Landfrieden aufgenommen würden.
Freilich setzten sie sofort eine Einschränkung hinzu: „doch in
B. f. Q.eGesch., XII, S. 618. — S. 614, 3. 7 u. 8 v. o. muß es
heißen statt «das etliche E. K. Mat. rete so zum teil unserer .. ....2:
„das E. K. Mat. welsche rethe so unserer.....“