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Beilagen.
J. Die kaiserliche Proposition.
[17. IV. 1532.
Im Gen.⸗Landes⸗A. Karlsruhe; ferner in Wien E.K.⸗A. und N.«T.-A., in
Munchen S.«A., in Konstanz St.⸗A., in Marburg S.A.
[1. Wegen beunruhigender Nachrichten aus der Türkei ist der zum
14. September 1531 ausgeschrieben gewesene Reichstag von Speyer nach
Regensburg, und zwar auf den 6. Januar 1532, verlegt worden. 2. Gründe
für die Wahl von Regensburg. 3. Der Kaiser will alles tun, damit der
Glaubenszwiespalt beigelegt und die daraus entspringenden Empörungen ver⸗
hütet werden; die Stände möchten ihm hierbei helfen. 4. Wenn auch die Be⸗
ratung über die Beilegung des Glaubenszwiespaltes billigerweise an exster
Stelle stehen sollte, so schlägt der Kaiser auf Grund dieser Nachrichten über
die großen Rustungen der Turken vor, zuerst einen Beschluß über die Turken⸗
hilfe zu fassen. 5. Dann sollen die Glaubensstreitigkeiten beigelegt und end⸗
lich über gemeinen Frieden, Recht, gute Polizei, Ruhe und Wohlfahrt des
Reiches verhandelt werden. 6. Der Kaiser verspricht, auf eigene Kosten eine
—II
Mitwoch nach misericordias domini? verlesen worden.
[11] Die römisch kay. mt. und hispanisch königliche mt. ect., unser aller
genedigster her, last jrer kön. mi. und des hailigen reichs churfürsten, fürsten
und anderen stenden und derselben potschaften in gnaden zu erkennen geben,
das jre kay. mt. uß merklichen treffentlichen beweglichen ursachen und uß
jrem kayserlichen genedigen gemite neygung und beger, so jre mt. zu dem hai.
reich und gemainer teutscher nation, tregt und sonderlich zu underhaltung
krieds rechtens guter pollicey und wolfart derselben teutschen nation, eynen
gemainen reichstag in jrer und des hei. reichs stadt Spier uf den XIV tag
des nechst verschienen monats september zu halten ußgeschryben und den in
aigener person zu besuchen fürgenommen haben.
117.4. 1532.