Beilagen.
peten haben, das sich jre mt. nochmals vernemen der hilf, so sie zuthun ge—
meint, damit es desto fürtreglicher und statlicher in sachen gehandelt werden
möcht.
D. Erwiderung der kaiserlichen Vertreter.
(1532, April 28.)
Inhalt: 1. Die Abschriften werden bewilligt. — 2. Um Verzögerung
zu vermeiden, teilen sie mit, daß der Kaiser, bei einer stattlichen Hilfe von
jeiten der Stände, den 8. Mann geben will.)]
Widderantwort der key. verordenten.
[1.] Sie hetten des ausschus bedenken auff zwen artikel vermerkt; erstlich
das sie der kuntschafft copei begerten; die ließen sie ausschreiben, wolten dem
usschus dieselbig zustelln.
[2.]) Zum anderm, als der ausschus bit, das key. mt. nochmals er⸗
zffnen wolt, was jr gemüet der hilff halben, so sie zuthun geneigt weren,
hett der ausschus vor von inen vernommen, was key. mi. gemuet, nem⸗
—
ir gemllet auch antzeigen. Aber damit zu sachen gegriffen und lengerung ver⸗
hüt werde, wolt jr mi., so die stende ein statlich ansehenlich hilf thun würden,
den dritten man geben, nemlich, das key. mt. bedracht, das die notturft erfordern
wolle, ein tapfer ernstlich hilf zuthun; dan wo des reichs hilf nit gros, würdt
irer int. hilf auch desto geringer, und besser underlassen, dan wenig und un⸗
fruchtpar zuthun.
D. Antwort des Ausschusses an den Kaiser auf die mit den
kaiserlichen Vertretern am 23. April gepflogenen Unterhand⸗
Iungen.
[1532, April 25.)
(Inhalt: 1. Die vom Kaiser vorgelegten Kundschafterberichte stimmen
mit den den Ständen direlt zugekommenen überein, man will daher auch den
Turken stattlichen Widerstand leisten. — 2. Auf Grund früherer Reichstags-⸗
beschlusse find die Stände nicht verpflichtet eine Erhöhung der Hilfe vorzu⸗
nehmen; trotzdem haben sie in Augsburg einen doppelten Romzug bewilligt.
Damit soll sich der Kaiser zufrieden geben. — 3. Die Botlschaften haben auch
keinen Befehl über die Erhöhung zu verhandeln; sie müssen erst bei ihren
Herren anfragen; ein Erfolg ist aber nicht zu erhoffen, es geht nur Zeit da⸗
mit verloren. B4. Nochmalige Bitte, es bei der zu Augsburg beschlossenen
Hilfe zu lassen, und nicht davon die kaiserliche Hilfeleistung abhängig zu
machen.)]