Schwachsinn. 3
Luise S. bestritt diese Beschuldigungen ganz entschieden, ihr Bräutigam F. F.
habe ein zunehmend verändertes Wesen gezeigt, sie wiederholt misshandelt und ge-
mein beschimpft, mit Erschiessen bedroht. Nachdem sie deshalb mit ihm gebrochen
habe, verfolge er sie mit den gemeinsten Schmähbriefen, Sie halte ihn nicht für
normal. Auf Grund der Zeugenerhebungen ward das Verfahren eingestellt und F. F,
auf den Weg der Privatklage verwiesen. Nun belästigte er die Behörde mit zu-
dringlichen Besuchern, massenhaften konfusen Schriftstücken, in denen er fortgesetzt
neue Anzeigen wegen Schwindeleien, Betrügereien, Diebstählen, Beleidigungen, Miss-
handlungen erstattete. Während er der S. einerseits ohne den Schatten eines Be-
weises Gewerbsunzucht vorwarf, verlangte er auf der anderen Seite. noch immer,
sie zu heiraten. Auch auf der Strasse lauerte er ihr auf, lief ihr nach, beschimpfte
und bedrohte sie. Als er schliesslich sogar tätlich wurde, erfolgte seine Verhaftung,
Nach $ 81 St.P.O. wurde seine Beobachtung in der Klinik angeordnet,
Alle Reflexe erhalten, aber Sprache stockend,. leicht stolpernd, unter zahl-
reichen Mitbewegungen im Gesicht. Lumbalpunktion verweigert. Allgemeine nervöse
Beschwerden, die er auf die gehabten Erregungen zurückführt.
Klagt weinend über die Schlechtigkeit seiner Braut, die sich mit anderen
Männern abgebe, ihn bestohlen und krank gemacht habe. Seufzt und schimpft be-
ständig, führt nachts Selbstgespräche. Stellt lange Listen auf über die Geldbeträge,
die er von ihr zurückfordern will, kommt zu immer höheren Zahlen. Sehr vergess-
lich und urteilsschwach. Verfolgt auf Grund wahnhafter Gedankengänge in geradezu
triebhafter Weise die S., hat für Einwände keinerlei Verständnis. Die Vorgeschichte
ergibt nichts über Lues. Während er früher in seinem Berufe tüchtig war, ist er
leistungsunfähig geworden, beschäftigungslos, hat grössere Schulden gemacht, prahlt
uber mit seinem Können und angeblichen Erfindungen,
Wegen der fortschreitenden Demenz, die zweifellos vorlag, lautete das Gut-
achten auf Unzurechnungsfähigkeit nach $ 51 St.G.B. Später traten stuporöse Zu-
stände und Krampfanfälle ein, - Nach dem plötzlich erfolgten Tode wurden para-
Iytische Gehirnveränderungen und lebende Spirochäten im Gehirnbrei festgestellt.
Beispiel 27,
(Gattenmord bei Dementia senilis [Presbyophrenie]. Entmündigung wegen
Geisteskrankheit.)
Dem Amtsgericht beehren wir uns in der Entmündigungssache des Gärtners
Johann D. das im Termin vom 15. 5. d. J. versprochene Gutachten über dessen
Geisteszustand nachstehend zu überreichen,
Vorgeschichte.
Der Antrag auf Entmündigung wegen Geisteskrankheit ist von der Staats-
anwaltschaft gestellt worden, nachdem D. ein schweres Verbrechen begangen hat‘
Am 6. 12. vor. Js. wurde die Ehefrau des D. früh gegen 6'/2 Uhr mit Schnittwunden
am Halse im Bette tot aufgefunden. Sie hatte 2 tiefe Stichwunden am Kehlkopfe
und kleinere Verletzungen in der Umgebung des rechten Ohres, im Gesicht und an
den Händen. Neben ihr lag zu der Zeit, wo die Leiche gefunden wurde, schlafend
ihr Ehemann. Der Schutzmann V., welcher die Nacht auf der Strasse die Runde
hatte, gab an, er habe in dem betreffenden Hause um 12 Uhr ein Gestöhn gehört
und durch das Fenster in die erleuchtete Stube gesehen. Vor dem Bette stand
jemand im Hemd und schlug in langsamem "Tempo mit beiden Händen auf das Bett.
Das dauerte etwa 3 Minuten. Er nahm an, dass die Person rheumatische Schmerzen
in den Armen hätte und sich Linderung !verschaffen wollte. Als die Person dann
nach dem Ofen ging, setzte Zeuge seinen Weg fort.
Die Leiche war, als sie aufgefunden wurde, bereits starr, D. sass nachher
gleichgültig auf einem Stuhle im Zimmer und ‚erwiderte auf Fragen, er wisse von
nichts. Sein Hemd war mit Blut bespritzt. Der Solın gab an, er habe früh die
Eltern ruhig im Bette liegend gefunden und die Tat erst bemerkt, als sie auf An-
rufen nicht achteten. Auf dem Tische fanden sich ein langes Küchenmesser und
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