Schwachsinn.
Wir geben daher unser Gutachten dahin ab, dass D. wegen Geistes-
krankheit im Sinne des 8 6, 1. B.G.B. seine Angelegenheiten nicht
zu besorgen vermag.
Beispiel 28,
(Geschäftsunfähigkeit infolge von arteriosklerotischer Demenz.)
Der 64jährige Privatier David K. hat auf seiner Bank einen sehr ungünstigen
Aktienumtausch veranlasst, den die Ehefrau rückgängig gemacht haben will. Nach
ihrer Angabe hat er im letzten Jahre wiederholt Schlaganfälle erlitten, ist seither
nicht mehr geistig klar, läuft den ganzen Tag umher, fängt planlos alle möglichen
Sachen an, erscheint manchmal ganz verwirrt. Während er früher in Geldangelegen-
heiten peinlich genau war, macht er überhaupt keine Buchungen mehr, . Sie will ihn
daher entmündigen lassen.
Fühlbare Schlagadern stark geschlängelt und verhärtet. Sprache langsam und
undeutlich. Linke Hand auffallend schwach, fühlt sich kühler an. Linkes Bein wird
geschleppt. Sehnenreflexe links erhöht. Sehr unruhig, schwatzt ununterbrochen.
Holt eine Liste seiner Einkünfte hervor, aus der er selbst nicht klug wird. Kann
13 X 13 nicht ausrechnen. Bringt die Monate rückwärts nicht zustande, Merkfähig-
keit stark herabgesetzt. Klagt selbst über schlechtes Gedächtnis, er habe neulich
die Wohnung seines Sohnes nicht finden können und sich auf der Polizei nach ihr
erkundigt, da er nicht daran dachte, dass er sie im Adressbuche nachschlagen könnte,
Der Vorgänge auf der Bank entsinnt er sich nicht recht, verliert bei seiner Erzäh-
lung wiederholt den Faden, weiss nicht, was er eben gesagt hat, behauptet schliess-
lich, der Beamte habe ihn missverstanden. Er habe den Tag nicht daran gedacht
gehabt, dass er seiner Frau versprochen hatte, nicht mehr allein auf die Bank zu
gehen. Lacht dabei kindisch. AÄussert dann plötzlich die Befürchtung, er komme
mit seinem Gelde nicht aus, obgleich er in guten Verhältnissen lebt. Schwankt un-
sicher in seiner Darstellung hin und her.
Es wird im Gutachten darauf hingewiesen, dass K. infolge von arteriosklero-
tischer Demenz mit weitgehender Urteils- und Gedächtnisschwäche jede Übersicht in
geschäftlichen Dingen. eingebüsst hat und dauernd nicht mehr als geschäftsfähig an-
gesehen werden darf.
Beispiel 29,
(Schizophrene Demenz. Entmündigung wegen Geistesschwäche.)
Gegen die 36jährige Ehefrau Anna K. hat der Mann die Entmündigung bean-
tragt, weil sie wegen Geistesschwäche nicht imstande sei, ihre Angelegenheiten zu
besorgen und das Kind richtig zu erziehen. Sie war vor 1l Jahren kurze Zeit wegen
eines katatonischen Erregungszustandes in der Irrenanstalt behandelt worden. Der
Hausarzt bescheinigte lediglich „geistige Minderwertigkeit“. Im Entmündigungs-
termine erklärte die Frau, es bestehe zwischen ihr und dem Manne kein harmo-
nisches Verhältnis, weil sie von ihm schlecht behandelt werde. Sie sorge richtig
für Haushaltung und Kind, fürchte aber, dass er ihr Erbe verbrauche. Er gehe un-
nötig ins Wirtshaus. Sie fürchte, er spinne. Der zugezogene beamtete Arzt betonte,
sie rechne gut, kenne die Preise der Lebensmittel, habe Verständnis für Geldwert.
Auch ihre sonstigen Kenntnisse erschienen ihrem Stande und Bildung angemessen.
Allerdings sei sie lebhaft erregt, wein& und lache ohne Grund, spreche lieblos von
ihrem Manne, Ihre Verstandeskräfte seien eben nicht gross, sie sei eine leicht ex-
plosible Natur; aber es bestehe kein gewöhnlicher Schwachsinn, und die Überreste
der früheren geistigen Erkrankung seien nicht derart, dass eine Entmündigung ein-
treten müsse. Das Gericht beschloss auf Grund der Behauptungen des Khemannes,
dass sie das Kind gefährde, ihn selbst verläumde und schikaniere, grundlos eifer-
süchtig sei, ein weiteres Gutachten einzuholen.
Auffallend abspringender Gedankengang mit fortgesetzten Widersprüchen.
Starkes Grimassieren. Grundloses Lachen. Kein Verständnis für die Bedeutung der
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