Full text: Kurzgefasstes Lehrbuch der gerichtlichen Psychiatrie für Mediziner und Juristen

Verlag von J. F. Bergmann in Wiesbaden. 
Gerichtsärztliche und 
® © 800 li h T ® 
polizeiärztliche Technik. 
Ein Handbuch für Studierende, Arzte, 
Medizinalbeamte und Juristen. 
Bearbeitet von zahlreichen Fachgenossen und herausgegeben 
von 
Professor Dr. Th. Lochte, 
Kreisarzt und Direktor, der gerichtsärztlichen Unterrichtsanstalt Göttingen. 
Mit 193 Abbildungen im Text und 1 Spektraltafel. 
1914. Preis Mk. 27.—. 
Aus Besprechungen: 
Die Mehrzahl der Autoren dieses inhaltreichen Werkes sind in Wissen- 
schaft und Praxis hervorragende Vertreter der gerichtlichen Medizin, die auf 
Grund ihrer eigenen Erfahrungen und reicher Literaturkenntnisse ganz V or- 
zügliches in der Darstellung der betreffenden Abschnitte ge- 
leistet haben, wobei sie zumeist auch der besonderen Bestimmung des 
Handbuches dadurch gerecht wurden, dass sie die Methoden der einschlägigen 
Untersuchungen vornehmlich berücksichtigten und darstellten. Geradezu muster- 
haft sind in dieser Beziehung z. B. die Abschnitte über die Untersuchung auf 
Blut, Sperma und über den Nachweis des Erstickungstodes durchgearbeitet. 
... Fasst man alles zusammen, so kann man das Studium des Hand- 
buches von Lochte den Gerichtsärzten nicht warm genug empfehlen. Die 
Verlagsbuchhandlung hat das Buch glänzend ausgestattet. Die Abbildungen 
sind als besonders gelungen zu hezeichnen. Wien. klin. Wochenschrift. 
Gefühl, Gesittung und Gehirn. Von Professor Dr. C. von 
Monakow in Zürich. 1916. Mk. 4.60 
Über Lokalisation der Hirnfunktionen. Von Professor 
Dr. C. von Monakow in Zürich. 1910. Mk. 1.60 
Neue Gesichtspunkte in der Frage nach der Lokali- 
sation im Grosshirn. Von Professor Dr. C. von Monakow 
in Zürich. 1911. Mk. 1.40 
Über den nervösen Charakter. Grundzüge einer vergleichenden 
Individual- Psychologie und Psychotherapie. Von Dr. Alfred Adler 
in Wien. Zweite Auflage. 1919. 
Grundzüge der Psychologie für Mediziner. Von Dr. 
Heinrich Kahane in Wien. 1914. Mk. 9.— 
nn Hierzu Teuerun gszuschlag.
	        
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