Full text: Die religiöse Eigentümlichkeit der lutherischen und der reformierten Kirche

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sahen, daß die Wahrheit klar gepredigt, zur Frömmigkeit ermahnt, 
die Laster ohne alle Furcht gestraft und solche äußerliche Ordnung 
gehalten werde, die den Lauf dem heiligen Geist nicht breche." 
Und wenn auch hierin später die bürgerliche Obrigkeit ihre Grenzen 
überschritt, so duldete das von Haß gegen alle Hierarchie tiefcr- 
füllte Volk dies lieber von ihr als von geistlichen Gewissensherren. 
Von einer Uebertragung der Episkopalgewalt an die Obrigkeit in 
Bezug auf innere Angelegenheiten der Kirche, die sich vielmehr 
hierin selbst regierte, ist nie bei den Reformierten die Rede. Nie 
mals wurden, wenn man die Schweizerstädte aus jenen eben ange 
führten Gründen ausnimmt, Eingriffe des Staates in die inneren 
Verhältnisse der reformierten Kirche geduldet, und stets ist iu der 
reformierten Kirche eine Abneigung gegen alle nähere Verbindung 
mit dem Staate herrschend gewesen, weshalb denn auch der Epi 
skopat, der in England und Schweden von den katholischen Zeiten 
her blieb, oder die Territorial-Konsistorien, welche in allen andern 
lutherischen Landen eingeführt wurden, in der reformierten Kirche 
entschiedenen und immer erfolgreichen Widerstand fanden.
	        
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