Full text: Die religiöse Eigentümlichkeit der lutherischen und der reformierten Kirche

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oder wenig st ens auf ihr beruht, lehren sollten. Denn es 
schien uns nicht unbillig, -in so großer 
Gefahr dahin unsere Z u f l u ch t zu nehmen, 
w o h i n e i n st und immer nicht nur die h ei 
lig st e n Väter, Bischöfe und F ü r st e n, so n- 
de r n auch- alle Laien ihre Zuflucht g e n o m- 
m e n haben, nämlich zur Autorität d e r h ei 
lt g e n Schrift". Sehr schön sagt die erste Basler Kon 
fession: „Wir bekennen, daß, gleichwie niemand gebieten 
mag die Dinge, die Christus nicht geboten hat, so auch niemand 
verbieten, das er nicht verboten hat. . . . Und noch viel 
weniger mag jemand erlauben, was Gott verboten hat, 
und hinwiederum mag niemand verbieten, was Gott erlaubt 
hat." Sie beurteilt und verwirft dann von diesem Grund 
sätze aus die Ohrenbeichte, das Fasten, die Feiertage, Anrufung 
der Heiligen und Bilderverehrung und fordert die Priesterehe rc. 
Das erste Helvetische Bekenntnis sagt gleich im Anfang: „Die 
heilige Schrift hat von ihr selbst und nicht von Menschen hinrei 
chende Autorität; durch sie hat die ganze Kirche Christi vollstän 
dig erhalten, was sowohl zum seligmachenden Glauben als auch 
zur Einrichtung eines Gott wohlgefälligen Lebens nötig ist. 
Deshalb ist ausdrücklich von Gott befohlen, ihr nichts hinzuzutun 
oder zu nehmen. Aus ihr ist die wahre Weisheit und Frömmig 
keit zu schöpfen lind a u ckp d i e Reformation u n d Re 
gie r u n g der Kirche und die Einrichtung 
aller Erweisungen der Frömmigkeit (d. h. 
des Gottesdienstes) und endlich die Bewährung aller 
Glaubenslehren und Verwerfung oder Widerlegung der 
Irrtümer; selbst alle Ermahnungen, (d. h. die Sitten 
lehre)." 
Das zweite Helvetische Bekenntnis sagt wiederum gleich im 
Anfang: „Allein die heilige Schrift, das Wort Gottes, enthält 
v o l l st ä n d i g alle Religion und alle Sitte des Lebens." Das 
Gallische Bekenntnis sagt (Kap. 3—5): „Diese Bücher erkennen 
wir als kanonisch an, d. h. als Norm und Regel unseres 
Glaubens; ihr Ansehen beruht auf Gott selbst, weshalb seinem 
Worte niemand etwas hinzufügen oder wegnehmen, oder gar irgend 
etwas an ihm ändern darf; nach seiner Regel und Vorschrift muß 
alles geprüft und gerichtet werden." Kräftig genug nennt das 
Schottische Bekenntnis (und auch einige andere Bekenntnisse) 
„diejenigen, welche behaupten, daß die heilige Schrift keine andere 
Autorität habe, als welche sie von der Kirche empfangen": „Got 
teslästerer und Frevler gegen die wahre Kirche." Das Belgische 
Bekenntnis sagt: „Die heilige Schrift enthält voll st än big 
den Willen Gottes, und, was die Menschen zu ihrem Heil glauben 
müssen, lehrt sie h i n l ä n g l i ch. . . . Daher verwerfen wir 
von ganzem Herzen, was immer mit dieser aller- 
gewissensten Regel nicht übereinstimmt." Und zuletzt noch die 
Thornische Erklärung (Kap. 1): „Die heilige Schrift ist die ein 
zige, unfehlbare und vollständige Norm und Richt-
	        
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