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Das gerechte Wahlsystem.
Gegen das Proportional-(L i ft e n -)Wahlsystem
hat sich wohl in allen Parteilagern starker Widerspruch
erhoben. Es hat die Erwartungen, die man an seine
Einführung knüpfte, nicht erfüllt. Es ist eben nur auf
dem Papier richtig, daß der politische Mensch sozusagen
in einem llniversal-Wahlkreis vertreten sein will.
Praktisch und rationell ist es, kleinere Kreise, die mehr
landsmannschaftlich interessiert und partikular abge
stimmt sind, einem speziellen und persönlich bekannten
Vertrauensmann zur parlamentarischen Vertretung zu
übergeben.
Im Jahre 1896 habe ich eine bei Puttkammer
u. Mühlbrecht in Berlin verlegte Schrift „Ein neues
Neichstagswahlrecht" erscheinen lassen, in der ich für
das Proportionalwahlrecht eintrat. Ich war
aber schon damals davon überzeugt, daß der Proporz
mit derBezirkswahl verbunden werden
muß, weil die Listenwahl unpsychologisch ist und dem
Bedürfnis des Wählers nicht entspricht. Es wurde
darum in dieser Schrift vorgeschlagen, die Vezirkswahl
beizubehalten und sie nach einem praktischen Modus
mit der Proportionalwahl zu vereinigen.
Mein Vorschlag hat damals in allen Parteien
Zustimmung gefunden. In der „Kreuzztg." hat es sich
Graf Limburg-Stirum nicht verdrießen lassen, meinen
Vorschlägen einen langen Leitartikel zu widmen, in
dem er auseinandersetzte, daß man auch vom konser
vativen Standpunkt aus der Idee des Proporzes zu-