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— und es wird sie immer geben — müssen diese auf
die Fundierung des engeren Gemeinwesens bedacht
sein. Das bedeutet keinen Abschluß, nicht die
Errichtung chinesischer Mauern, keine
künstliche Trennung, keine Proklamie-
rung nationaler Gegensätzlichkeiten
oder Verkümmerung der Kultur — wie
eine pseudo - konservative Weltanschauung so gerne
argumentiert — es handelt sich lediglich um die
sozialpolitische Legalisierung natür- ,
l i ch e r Grenzen und natürlicher Eigenarten. Ueber
diese hinweg geht der christlich-brüderliche Gedanke
der Solidarität der ganzen Menschheit,
die im Rahmen partikularer Daseinsbedingungen die
sittliche Idee des Vruderreichs darstellt. Weil es ein
Erhaltungsgesetz der Menschheit ist, sich in
Sondererscheinungen des Bios, des Lebens, zu mani-
festieren —• ein Geheimnis, wie alles ein Geheim
nis ist und sich dem brutalen „Begriffenwerden" ent
zieht — darum die Erscheinung des Volks, der Ra
tionen, der Staaten, darum die Notwendigkeit,
durch das Mittel der Politik ihre Existenzbedingungen
zu sichern.
Das Bauerntum kann nach der sozialwirtschaft
lichen Sonderstellung, die es im Volk und Staat ein
nimmt, nicht ohne den Sonderschutz der Gesetzgebung
auskommen, sofern die ganze Landwirtschaft nicht
auf gänzlich andere Grundlagen gestellt werden soll.
Das könnte man freilich machen. Es wäre denkbar —
theoretisch — daß man die Landwirtschaft großindu-
strialistisch betreiben wollte. Darum schielt ja auch
der marxistische Sozialismus so gerne nach dem ost
elbischen Großgrundbesitz und macht sich, technisch-wirt
schaftlich, zu seinem Lobredner. Man braucht nur
die Idee des ostelbischen Großgrundbesitzes zu genera
lisieren und zu erweitern und die Agrarfrage ist ge
löst. Man schafft um die größeren Städte herum riesige