Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

Litth. Justizwesen. Rangprinzip. Danckelmann. 
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von Danckelman solche Relation una cum actis immediate an E. 
E. M. Hoflager abgesandt haben, auch anjetzo damit umgehen, 
sogar Director bei hiesigem unserm Collegio zu werden: so haben 
wir Pflichten halber keinen Umgang nehmen können, E. K. M. 
hiedurch .. vorstellig zu machen, gestalten dieser Landrath von 
Danckelman niemalen Jura studiret, sich auch so wenig vor jetzt als 
vorher angelegen sein lassen, in einem Justiz-Collegio, besonders 
als Director oder Vicedirector. E. K. M. nützliche Dienste leisten 
zu können, dessen bishero geführte Lebensart auch mehr darauf ge— 
richtet, sich ehender einer willkürlichen Freiheit zu bedienen als sich 
gehörig durch erforderte Application dazu zu qualificiren, wir uns 
also gar nicht versprechen können, durch selben einige Beihülfe in 
uinsern obliegenden Amtsgeschäften zu überkommen, weniger daß 
selbiger im Stande sein sollte, in Abwesenheit meiner, des Vice— 
präsidenten, das Directorium zu führen, vielmehr besorgen müssen, 
daß durch seine ohneingeschränkte Conduite bei solcher meiner, des 
Vicepräsidenten, Abwesenheit allerhand Unordnungen sowohl im 
Collegio als in den Affären einreißen würden, und wie es ohnedem 
was hartes vor uns, auch gewiß etwas ungewöhnliches sein würde, 
daß dieser von Danckelman benebst einem Gehalt ad 300 Rthlr. 
sogleich als Director oder Vicedirector den pas in unserm Collegio 
erlangen sollte, da vordem so viele brave Leute sich allstets gefallen 
lassen müssen, zuvorderst, wann sie zu Regierungsräthe ernannt, 
den untersten Platz in Collegio zu nehmen und sich allenfalls zu 
dem der Anciennetät nach hiernächst competirendem Directorio zu 
qualificiren, wir auch daher der .. zuversichtlichen Hoffnung leben, 
E. K. M. es hierunter dergestalt bei der bisherigen Observanz nicht 
nur lassen, sondern auch uns, die wir dergestalt unverschuldet dem 
jungen, in Regierungssachen ganz unerfahrnen von Danckelman 
nachgesetzet werden sollten, darunter nicht betrübet werden, bevorab, 
da wir eine Zeit der Jahre her unsere Dienste unter göttlichem 
Beistand treulich und ohne Tadel verrichtet. der von Danckelman 
hingegen darunter vor so vielen vormalen in unserm Collegio ge— 
wesenen sich verdient gemachten Räthen keine Prärogative sich an— 
maßen kann; als gelanget an E. K. M. unsere .. Bitte, Dieselbe 
entweder diesen von Danckelman, als welchem ohnedem es nur um 
den Rang für ein Stück Geld sich ankaufen zu mögen, zu thun ist,
	        
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