Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

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Nr. 130. — 3. Mai 1731. 
130. Cabinetsordre an den Etatsminister von Happe. 
Potsdam, 3. Mai 1731. 
Abschrift. — R. 96. B. 4. 
Erhöhung der Einkünfte der Kurmark. 
Ich habe Eure Vorstellung vom 28.2 dieses erhalten. Es ist 
Mir lieb, daß Ihr noch ein größer Pliis, als vorhin bei dem Kur— 
märkischen Etat sich ergeben, wegen gewisser Aemter anzeiget. Ihr sollet 
bei dem General-Directorio Anregung thun, daß dieses Plus noch 
in den Renteiétat inseriret werde. Es ist Mir auch lieb, das Ihr 
von der Accise was vortheilhaftes prognosticiret. Ihr werdet 
Meinem Willen gemäß handeln, wenn Ihr die Berlinsche Methode 
und insonderheit die Anlegung der Wage in denen größesten 
Städten der Kurmark zum Stande bringet. Potsdam recommandire 
Ich Euch besonders, woselbst es noch nicht an Accisedefrandationen 
fehlet, ohnerachtet es an der ordentlichen Aufsicht nicht ermangelt. 
Wegen Aufhebung der Freipässe bei denen Zöllen habet Ihr mit 
dem General-Directorio zu conferiren. Wegen Verbesserung Eures 
Tractaments will Ich schon Sorge tragen und bin wirklich darauf 
bedacht, Euch in einen Zustand zu setzen, wo Ihr vergnügt zu sein 
Ursache haben werdet. 
Unterm 17. Mai 1731 berichtete Happe:) 
E. M. werden Sich .. zurück erinnern, wie ich vor kurzem 
.angezeigt, daß das Accisewesen in denen Städten durch ver— 
schiedene Einrichtungen, worunter die Anlegung der Getreidemalz— 
wage, auch andern Anstalten nach der Berlinischen Methode mit be— 
griffen, sehr verbessert werden könnte. Dieses nun ins Werk zu 
richten, wird ein tüchtiger Mensch erfordert, so alles dieses in denen 
Staͤdten einzuführen verschickt werden könne. Dürfte ich jemanden 
dazu in .. Vorschlag bringen, so würde es der Altmärkische Krieges— 
rath Klinggref sein, welcher gewiß der allergeschickteste dazu ist, und 
könnte er mit seinem bisherigem Tractament von 500 Rthlr. als ein 
beständiges Membrum in der Kammer gesetzet, vorgedachte Ein— 
richtungen und andere Accisesachen unter fernerer Anleitung zum 
Stande bringen, auch demselben aus denen bemittelsten Kämmereien, 
so es gar füglich thun können, zu seiner Sustentation allhier in 
d Eigenh. — Gen.⸗Dep. Tit. XIX. Nr. 10.
	        
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