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Nr. 130. — 3. Mai 1731.
130. Cabinetsordre an den Etatsminister von Happe.
Potsdam, 3. Mai 1731.
Abschrift. — R. 96. B. 4.
Erhöhung der Einkünfte der Kurmark.
Ich habe Eure Vorstellung vom 28.2 dieses erhalten. Es ist
Mir lieb, daß Ihr noch ein größer Pliis, als vorhin bei dem Kur—
märkischen Etat sich ergeben, wegen gewisser Aemter anzeiget. Ihr sollet
bei dem General-Directorio Anregung thun, daß dieses Plus noch
in den Renteiétat inseriret werde. Es ist Mir auch lieb, das Ihr
von der Accise was vortheilhaftes prognosticiret. Ihr werdet
Meinem Willen gemäß handeln, wenn Ihr die Berlinsche Methode
und insonderheit die Anlegung der Wage in denen größesten
Städten der Kurmark zum Stande bringet. Potsdam recommandire
Ich Euch besonders, woselbst es noch nicht an Accisedefrandationen
fehlet, ohnerachtet es an der ordentlichen Aufsicht nicht ermangelt.
Wegen Aufhebung der Freipässe bei denen Zöllen habet Ihr mit
dem General-Directorio zu conferiren. Wegen Verbesserung Eures
Tractaments will Ich schon Sorge tragen und bin wirklich darauf
bedacht, Euch in einen Zustand zu setzen, wo Ihr vergnügt zu sein
Ursache haben werdet.
Unterm 17. Mai 1731 berichtete Happe:)
E. M. werden Sich .. zurück erinnern, wie ich vor kurzem
.angezeigt, daß das Accisewesen in denen Städten durch ver—
schiedene Einrichtungen, worunter die Anlegung der Getreidemalz—
wage, auch andern Anstalten nach der Berlinischen Methode mit be—
griffen, sehr verbessert werden könnte. Dieses nun ins Werk zu
richten, wird ein tüchtiger Mensch erfordert, so alles dieses in denen
Staͤdten einzuführen verschickt werden könne. Dürfte ich jemanden
dazu in .. Vorschlag bringen, so würde es der Altmärkische Krieges—
rath Klinggref sein, welcher gewiß der allergeschickteste dazu ist, und
könnte er mit seinem bisherigem Tractament von 500 Rthlr. als ein
beständiges Membrum in der Kammer gesetzet, vorgedachte Ein—
richtungen und andere Accisesachen unter fernerer Anleitung zum
Stande bringen, auch demselben aus denen bemittelsten Kämmereien,
so es gar füglich thun können, zu seiner Sustentation allhier in
d Eigenh. — Gen.⸗Dep. Tit. XIX. Nr. 10.