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Nr. 133. — 11. Mai 1731.
reichten zur Deckung nicht aus. Zu seiner Entschuldigung führte
Schlubhut einen Gumbinnischen Bau an, den er auf den Befehl des Königs
unternommen und der ihm vieles gekostet habe. Es ist fraglich, ob
Schlubhut zu einer eigentlichen Verteidigung Gelegenheit gegeben worden
ist, und ob ihm die Akten mitgetheilt worden sind. Während Wahrt für
milde Bestrafung eintrat (16. Juli 1731), wurde durch Ordre vom
13. August die Todesstrafe über Schlubhut verhängt. Er sollte unweit
der Hauptwache in Königsberg an den Galgen geknüpft werden. Die
Execution wurde am 26. August 1731 vollzogen, „gegen der Treppe an
der Kriegs-und Domänenkammer nahe über“.)
Cabinetsordre an den Etatsrath von Plotho.
Berlin, U. Mai 1731.
Ausf. — R. 9. K. lüt. g. 1.
Verpflichtungen der Notare gegenüber der Recrutenkasse.
S. K. M. in Preußen .. befehlen Dero würklich Geheimten
Etatsrath Freiherrn von Plotho hiermit .., an alle Regierungen
und Justiz-Collegia Ordre ergehen zu lassen, daß selbige von allen
immatriculirten Notarien, und welchergestalt sich dieselbe mit der
Recrutenkasse abgefunden, fordersamst Specificationes einsenden, von
denen, so ihr Notariatamt exerciren und nicht erweißlich machen
können, dieserhalb 10 Thal. zur Recrutenkasse bezahlet zu haben,
solche ohngesäumt beitreiben, auch in Zukunft keinen Notarium eher
immatriculiren oder einigermaßen admittiren sollen, bis die Recruten—
kasse befriedigt worden.
55.
V Bgl. dazu noch „2 Briefe des Kriegsraths von Schlubhut an seine Frau
kurz vor seinem Ende geschrieben“ in der Preußischen Monatsschrift, 2. Bd.
1. Stück (1789). S. 251-257. Nach Droysen IV. 3. S. 158. Anm. 3 bezog sich
der Proceß gegen Schlubhut z. Th. auf Unterschlagungen bei der Emigranten-
kasse, „die der König wohl als eine Art Kirchenraub ansehen mochte“. — Nach
einem Schreiben F. L. F. Borckes an den Mindischen Kammerpräfidenten vom
2. September 1731 (R. 92. Borcke J. Nr. 41) geschah die Hinrichtung devant la
maison et en presence du College, pour avoir depensé et dérobé 4000 ecus de
la Caisse. Diese Mittheilung zeigt, wie schnell die Legende sich des Gegen—
standes bemächtigte