Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

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Nr. 133. — 11. Mai 1731. 
reichten zur Deckung nicht aus. Zu seiner Entschuldigung führte 
Schlubhut einen Gumbinnischen Bau an, den er auf den Befehl des Königs 
unternommen und der ihm vieles gekostet habe. Es ist fraglich, ob 
Schlubhut zu einer eigentlichen Verteidigung Gelegenheit gegeben worden 
ist, und ob ihm die Akten mitgetheilt worden sind. Während Wahrt für 
milde Bestrafung eintrat (16. Juli 1731), wurde durch Ordre vom 
13. August die Todesstrafe über Schlubhut verhängt. Er sollte unweit 
der Hauptwache in Königsberg an den Galgen geknüpft werden. Die 
Execution wurde am 26. August 1731 vollzogen, „gegen der Treppe an 
der Kriegs-und Domänenkammer nahe über“.) 
Cabinetsordre an den Etatsrath von Plotho. 
Berlin, U. Mai 1731. 
Ausf. — R. 9. K. lüt. g. 1. 
Verpflichtungen der Notare gegenüber der Recrutenkasse. 
S. K. M. in Preußen .. befehlen Dero würklich Geheimten 
Etatsrath Freiherrn von Plotho hiermit .., an alle Regierungen 
und Justiz-Collegia Ordre ergehen zu lassen, daß selbige von allen 
immatriculirten Notarien, und welchergestalt sich dieselbe mit der 
Recrutenkasse abgefunden, fordersamst Specificationes einsenden, von 
denen, so ihr Notariatamt exerciren und nicht erweißlich machen 
können, dieserhalb 10 Thal. zur Recrutenkasse bezahlet zu haben, 
solche ohngesäumt beitreiben, auch in Zukunft keinen Notarium eher 
immatriculiren oder einigermaßen admittiren sollen, bis die Recruten— 
kasse befriedigt worden. 
55. 
V Bgl. dazu noch „2 Briefe des Kriegsraths von Schlubhut an seine Frau 
kurz vor seinem Ende geschrieben“ in der Preußischen Monatsschrift, 2. Bd. 
1. Stück (1789). S. 251-257. Nach Droysen IV. 3. S. 158. Anm. 3 bezog sich 
der Proceß gegen Schlubhut z. Th. auf Unterschlagungen bei der Emigranten- 
kasse, „die der König wohl als eine Art Kirchenraub ansehen mochte“. — Nach 
einem Schreiben F. L. F. Borckes an den Mindischen Kammerpräfidenten vom 
2. September 1731 (R. 92. Borcke J. Nr. 41) geschah die Hinrichtung devant la 
maison et en presence du College, pour avoir depensé et dérobé 4000 ecus de 
la Caisse. Diese Mittheilung zeigt, wie schnell die Legende sich des Gegen— 
standes bemächtigte
	        
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