Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

Creutz und Happe. Zahlungen Richters. Neum. Kammer. 281 
Noch am selben Tage wurde Happe in Gegenwart des Königs und 
im Beisein von Creutz, Viereck und Viebahn vereidigt.) 
49. Cabinetsordre an das General-Directorium. 
Berlin, 22. Juni 1731. 
Auss. — Gen.⸗Dir. Gen.-Kassendepartement. Recrutentkassensachen. Nr. 2. 
Zahlungen Richters an die Reecrutenkasse. 
S. K. M. ꝛc. befehlen Dero General-Directorio hiermit .., 
die Verfügung zu thun, damit Dero p. Richter allemal mit dem 
ersten eiues jeden Monats dasjenige an Dero Recrutenkasse zahle, 
was dieselbe von denen Regimentern zu forderen und ihnen laut 
der ergangenen Ordre abgezogen wird. 
50. Erlaß an die Neumärkische Kammer. 
Berlin, 29. Juni 17514. 
Abschrift. — R. 42. Nr. 62. 
Zurückweisung eines Versuchs der Kammer, ihre Competenzen 
zu erweitern. 
Uns ist zwar aus Eurer .. Relation vom 18. Naji a. c. 
wegen des zwischen dem Magistrat zu Landsberg an der Warthe 
und dem polnischen Zollinspector Zander getroffenen Contracts 
vorgetragen worden, aus was vor Ursachen Ihr vermeinet, daß die 
Besorgung der mit denen benachbarten Puissancen vorkommenden 
Zolldifferenzien ebenfalls vor Euch gehöre und daß nicht wohl 
practicable sein würde, mit der Regierung darüber Communication 
zu pflegen; Wir finden aber solches nicht zulänglich, es kommt Euch 
auch keinesweges zu, in dergleichen Unsere höchste landesherrliche 
Jura mit Auswärtigem betreffenden Sachen, als diese ist, welche in 
die höhere Departements und absonderlich in das von denen affaires 
atrangères mit laufen, gleichsam vor Euch etwas zu determiniren 
oder wegen der Art, selbige zu tractiren, einige Aenderung zu 
machen. Es muß also bei der bisherigen Verfassung, daß, sobald 
wegen der Zölle oder sonst wegen Unserer höchsten landesherrlichen 
1) Wegen der nothwendig gewordenen Neuvertheilung der Departements 
im General-Directorium vgl. Nr. 160. S. 296 -297.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.