Fremde Eiufälle. — Bestellung des Pommerschen Statthalters. 299
sandt und das Porto bei der dortigen Landrentei in Ausgabe ge—
bracht, auch mit dem Postschein beleget, mithin Unsers geliebten
Vettern, des höchstseligen Markgrafen Albrecht Friedrich Liebden
Erben annoch die Hälfte des Quartals Crucis a. c. gegen Quittung,
die andere Hälfte solchen Quartals aber mit 250 Rthlr. obstehender
Maßen an den v. Luck übermacht, auch hiernächst mit richtiger
Einsendung der Quartale continuiret werden solle, als habt Ihr
Euch darnach .. zu achten.
Unterm 1. September 1731 wurde die Bestallung für den Prinzen
als Statthalter in der Geheimen Kanzlei ausgefertigt; sie hatte folgenden
Wortlaut (Abschrift):
Wir Friderich Wilhelm ꝛc. urkunden und bekennen hiedurch
vor Uns und Unsere Successores an der Kron und Kur, daß Wir
die Statthalterschaft über Unsere sämtliche Pommersche Lande und
das Fürstenthum Cammin, nachdem solche Function ohnlängst
durch den tödtlichen Hintritt Unsers weiland freundlich geliebten
Vettern Markgraf Albrecht Friderichs, Prinzens von Preußen und
Markgrafens zu Brandeuburg Lbod,, sich erlediget, Unserem herzlich
geliebten zweiten Sohn und Königlichen Prinzen August Wilhelm,
Prinzen von Preußen und Markgrafen zu Brandenburg aus be—
sonderer demselben zutragenden gnädigsten Affection und väterlichen
Liebe hinwieder conferiret haben, also und dergestalt, daß Se. Lod.
mit dem 18. Jahre Ihres Alters, welches Gott der Höchste bis zu
späten Zeiten unter seinem himmlischen Schutz und reichen Segen
gnädiglich erstrecken wolle, sothane Statthalterschaft wirklich antreten
und nach Maßgebung Ihrer alsdaun bei Fürstlichen wahren Worten
an Eides Statt Uns auszustellenden schriftlichen Reversalen, wie
auch in Conformität der von Uns Ihro alsdann zu ertheilenden
Instruction verwalten und führen sollen, wie es zu Unserem und
Unseres gesamten Königlichen Hauses Nutzen, Gloire und Besten, als
wobei Se. Lbd. so hoch mit interessiret sind, am vollenkommensten
geschehen kann, soll oder mag, Sie auch für Gott, Uns und der
werthen Posterität es zu verantworten gedenken und Unser gnädigst
väterliches Vertrauen desfalls zu Ihnen gerichtet ist, allermaßen
Wir dann anch Deroselben wegen solcher Statthalterschaft ein jähr—
liches Gehalt von 2000 Rthlr., vom 1. des jüngstverwichenen