Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

Jurisdiction üb. d. Postbedienten. Cocceji — Oberappellationsgerichtspräsident. 31 
175. Erlaß an den Generalfiscal Wagener. 
Berlin, 8. September 1731. 
„Auf Specialbefehl.“ — Mylius II. 1. Nr. 260. 
Jurisdietion über die Postbedienten in Civil-und Criminalsachen. 
Auf eine Anfrage wegen der von dem Advocatus fisci zu Cöslin 
verlangten Instruction, wie er sich gegen den dortigen Postmeister, wegen 
ausgestoßener Injurien ꝛc., zu verhalten habe, erhält der Geueralfiscal 
zur Resolution, daß vermöge der Postordnung Kap. 3 84 die Postbedienten 
ratione personarum et otticii nur unter dem Generalpostamt stehen. Bei 
eriminellen Fällen bleibt den gewöhnlichen Collegia die Apprehension, doch 
muß sofort an den König berichtet werden. Ex allo delieto vel contractn 
haben ebenfalls die fora ordinaria loci die Cognition und rechtliche Er— 
kenntniß; doch muß gleichfalls Anzeige erfolgen. 
i74. Immediatbericht Coccejis. 
Berlin, 9. September 1751. 
Ausf. — R. 18. Nr. 3440. 
Bestellung Coeccejis zum Präsidenten des Oberappellationsgerichtes 
und Broichs zu dem des Kammergerichts. 
Am 5. September 1731 war Broich zum Geheimen Etatsrath und 
Präsidenten des Oberappellationsgerichts bestellt worden (Cone., gez. 
Borcke, Podewils). Unterm 9. September trug Cocceii dem Könige 
folgendes vor: 
E. K. M. danke ich .. vor das mir anvertraute Lehn⸗ 
directorium.) 
E. K. M. werden mir hierbei .. erlauben Deroselben vor—⸗ 
zustellen 
daß ich alle Woche 9 Collegia besuchen muß, und daß 
überdem jede Woche 2—2300 Sachen bei mir zur Erpedition 
einlaufen so, daß es mir an der Zeit mangelt, meine Arbeit zu 
Haus mit behöriger Fxactitüde zu verrichten. 
E. K. M. können mir durch Dero Gnade allein hierunter 
helfen, 
wann E. K. M... geruhen wollten, mir das Präsidium 
bei dem Tribunal zu geben, hingegen dem von Broich das 
Priüsidium bei dem Kammergericht zu ertheilen. 
iV Valt. Nr. 171. S. 307.
	        
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