Jurisdiction üb. d. Postbedienten. Cocceji — Oberappellationsgerichtspräsident. 31
175. Erlaß an den Generalfiscal Wagener.
Berlin, 8. September 1731.
„Auf Specialbefehl.“ — Mylius II. 1. Nr. 260.
Jurisdietion über die Postbedienten in Civil-und Criminalsachen.
Auf eine Anfrage wegen der von dem Advocatus fisci zu Cöslin
verlangten Instruction, wie er sich gegen den dortigen Postmeister, wegen
ausgestoßener Injurien ꝛc., zu verhalten habe, erhält der Geueralfiscal
zur Resolution, daß vermöge der Postordnung Kap. 3 84 die Postbedienten
ratione personarum et otticii nur unter dem Generalpostamt stehen. Bei
eriminellen Fällen bleibt den gewöhnlichen Collegia die Apprehension, doch
muß sofort an den König berichtet werden. Ex allo delieto vel contractn
haben ebenfalls die fora ordinaria loci die Cognition und rechtliche Er—
kenntniß; doch muß gleichfalls Anzeige erfolgen.
i74. Immediatbericht Coccejis.
Berlin, 9. September 1751.
Ausf. — R. 18. Nr. 3440.
Bestellung Coeccejis zum Präsidenten des Oberappellationsgerichtes
und Broichs zu dem des Kammergerichts.
Am 5. September 1731 war Broich zum Geheimen Etatsrath und
Präsidenten des Oberappellationsgerichts bestellt worden (Cone., gez.
Borcke, Podewils). Unterm 9. September trug Cocceii dem Könige
folgendes vor:
E. K. M. danke ich .. vor das mir anvertraute Lehn⸗
directorium.)
E. K. M. werden mir hierbei .. erlauben Deroselben vor—⸗
zustellen
daß ich alle Woche 9 Collegia besuchen muß, und daß
überdem jede Woche 2—2300 Sachen bei mir zur Erpedition
einlaufen so, daß es mir an der Zeit mangelt, meine Arbeit zu
Haus mit behöriger Fxactitüde zu verrichten.
E. K. M. können mir durch Dero Gnade allein hierunter
helfen,
wann E. K. M... geruhen wollten, mir das Präsidium
bei dem Tribunal zu geben, hingegen dem von Broich das
Priüsidium bei dem Kammergericht zu ertheilen.
iV Valt. Nr. 171. S. 307.