Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

Anordnungen inbetreff der Geschäftsführung in der Mindischeu Regierung. 345 
Berlin zu senden, und dieser Befehl ward nicht zurückgenommen, obwohl 
sich unterm 28. August 1732 das ganze Regierungscolleg dahin aussprach, 
daß solche Duplic, die nur neue Animositäten hervorrufen könne, bei Lage 
der Sache nicht mehr nöthig sei. Nur ward Derenthal jetzt, Berlin, 
5. September, befohlen, nicht mehr auf die Particulierdifferenzen einzu— 
gehen, sondern nur auf das, was das puhlicum und die Administration 
guter Justiz angehe. Als Derenthal, der die ihm gestellte Frist mehrfach 
versäumt hatte, am 30. December 1732 seine Duplic eingesandt hatte,?) 
wurde diese mitsamt den Denunziationen der Räthe unterm 26. Januar 1733 
dem Criminaleolleg übergeben (Conc., ad mand. gez. Broich). Der Bericht 
desselben vom 21. Juli 1733 ging von denselben Ueberlegungen aus, wie 
die Eingabe der Mindischen Regierung vom 28. August 1732: eine weitere 
Untersuchung der Augelegenheit sei jetzt nicht mehr nöthig. 
86. Erlaß an sämtliche Collegien und Uanzleien. 
VBerlin, 16. Mctober 1751. 
Cour., ud mund. gez. Cocceii. — R. 49. E. . - 2. 
Versuch, Ordnung in den Strafkassenfachen zu schaffen.?) 
Bei Abfassung der Urteile und der Confirmationen wie der Ex⸗ 
peditionen in Strafsachen sollen sie künftig auf die Antheile der Fiscale 
) 7. August 1732. Conc., Auf Specialbefehl gez. Happe, Broich. — Dieser 
Erlaß war wohl deshalb ergaugen, weil die Stände, die schon 22. Februar und 
12. März 1732 um schleunige Remedur der landschädlichen Zwistigkeiten in der 
Regierung gebeten hatten, am 12. Juni mit einer weiteren Vorstellung einge— 
kommen waren. Diese ständische Einmischung, die Dehrenthal bereits im April 
als unzulässig bezeichnet hatte, suchte er jetzt, 14. October 1732, mit einer per— 
sönlichen Animosität des Concipienten der Eingaben, des Land-8yndicus Frederking 
zu erklären. Dieser habe, obwohl er nomine colleectivo der Stände geschrieben 
habe, jene Schrift ohne vorherige Mittheilung an die Stände abgefaßt; sie habe 
keinen Grund in irgendwelchen Thatsachen. Im Uebrigen kenne jener Land⸗ 
8yndicus gar nicht alle die angeregten Dinge und habe sich z. Th. auch nicht 
um sie zu kümmern. Was vor allem bedenklich stimmen müsse, sei der Umstand, 
daß Frederking, der eidlich zum Dienst in der Regierung verbunden sei, derart 
gegen den Präsidenten vorgehe. — Eine Replik der Stände hierauf 25. Fe— 
bruar 1733. 
2) Da Derenthal an diese, übrigens sehr umfängliche Huplie nur ungern 
herangegangen war, weil sie seiner Meinung nach überflüssig war, so hatte er 
sich der größten Ruhe bei Widerlegung der Denunciationen befleißigt. 
3) Vgl. dazu Nr. 175. G. 313.
	        
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