Insterburger Hofgericht. Aufhebung der Mörsischen Deputation? 375
zutragen und zugleich Dero Preußischen Regierung durch ein eben
dergleichen .. Rescript, welches derselben von mir zu insinuiren,
anzubefehlen, daß selbige hinfüro alle Sachen ans Hofgericht richte
und kein Unterscheid von Hofgerichts- und Amtssachen lfort] mehr
statt haben, sondern es lediglich bei dem von mir unterm 28. No-
vembris 1730 übergebenen Project verbleiben solle.)
Immediatbericht des Etatisministers und Clevischen Kanimer—
präsidenten von Borcke.
Berlin,“ id. Februar 1732.
Ausf. — Gen. Dir. Meurs. Tit. VI. Nr. 2.
Vorschlag, Mörsische. Deputation aufzuheben. Einführung der
Accise in Mörs.
Als E. K. M. unterm 16. Junii 1724.. resolviret, die Respi⸗—
eirung des Steuer- und Domänenwesens Dero Fürstenthums Meurs
Dero Clevischen Kammer mit aufzutragen, hat es Deroselben auch
gefallen, daselbst ein Deputations-Collegium, bestehend aus denen
Kriegs- und Domänenräthen Müntz und Blechen anzuordnen und,
wie es damit solle gehalten werden, Dero Clevischen Kammer unterm
29. Julii und 5. Octobris 1724,8) auch 7. December 17259 aus—
führlich zu instruiren. Nun würde diese Verfassung zwarn ihren
guten Nutzen gehabt haben, wenn nur diese Deputirten des Werks
sich gehörig angenommen und deren eigene Umstände sich nach der
Hand nicht geändert hätten. Denn als der Kriegsrath Müntz kurz
darauf in die Hauptpfacht mit getreten, und endlich im vorigen
Jahre solche selbst übernommen, können E. K. M. gar leicht er⸗
achten, was für Inconvenientien daraus erfolgen, wenn eine Person
zugleich Generalpfächter ist und auch die Kammer repräsentiret,
dabeneben auch noch das Schultheißenamt hat und vermöge dessen
das ganze Gericht, wobei zwei JInstantien sind, dirigiret. Es kann
260.
1) Vgl. weiter Nr. 232. S. 397 f.
) Borcke war zur Besprechung verschiedener wichtiger Angelegenheiten auf
Antrag des 3. Departements nach Berlin berufen worden und traf dort Ende
Januar 1732 ein. — VBgl. auch Nr. 95. S. 181 -183.
2) Vgl. Bd. IV. 1. Nr. 274. S. 568-6569 und S. 571.
1) Vgl. Bd. IV. 1. Nr. 434. S. 798 -801.