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Nr. 249, 250. — 14-148. Juli 1732.
249. Cabinetsordre an den Etatsminister von Viebahn.
Potsdam, . Juli 17532.
Ansf. von Schumachers Hand. — R. 49. A. 1.
Schnellere Erledigung der Inquisitionsprocesse.
S. K. M. ꝛc. wundern Sich sehr, daß in Berlin mit denen
Inquisitionsprocessen so schläfrig und langsam verfahren werde;
denn, andere Exempel nicht zu bexühren,“so ist die Sache des
Jägers, welcher bei des Herzogs von Lothringen Gegenwart in
Berlin)) bei dem Generallieutenant von Borcke einen silbernen
Teller gestohlen, auch solches bekannt, noch nicht zu Ende gebracht,
da er doch als ein Dieb längst hätte hängeu sollen. Wann auch
anitzo wieder ein Weib in der Silberkammer attrapiret worden, so
eine silberne Assiette und Suppenschale gestohlen, und also es die
Nothwendigkeit erfordert, Exempel zu statuiren, so befehlen Sie
Dero p. Viebahn .„ die ernstliche Verfügung zu machen, daß
sowohl die benannte Casus schleunig nach denen Rechten abgethan,
als übrigens die Inquisitionsprocesse geschwinder wie bisher zu
Ende gebracht werden mögen.
Viebahn berichtete darauf 15. Juli 1732 über die genannten Fälle?)
und unterbreitete dem König den Entwurf eines neuen Reglements, „wie
hinfüro die Inquisitions- und Criminalprocesse in allen Provincien und
Landen auf das Kürzeste sollen geführt und schleunigst zu Ende gebracht
werden“. Diese „vbestersinnlichste“ Einrichtung habe er mit den übrigen
Geheimen Etatsministern „in letzterm vollen Geheimden Rath concertirt“,
„selbige ist auch von allen so gefunden, und werden wir zusammen ver—
mittelst einer .. collegialischen Vorstellung solche erster Tage E. K. M.
zu Dero .. Approbation und .. Vollenziehung einschicken“ (Ausf.). Das
geschah 23. Juli 1732 (Cone., gez. Viebahn; Ausf., gez. Schlippenbach,
Cocceji, Viebahn, Broich). Die Ordnung ist vom 12. Juli 1732 datirt;*)
ihre Versendung erfolgte 4. September 1732 (Conc., gez. Viebahn nach
eiuer eigenhäudigen Anweisung Coccejis, die 25. Angust 1732 in pleno
consilio approbirt wurde).
i) Vom 23. Februar — 15. März 1732 (Faßmann, Leben und Thaten .
Friedrich Wilhelms. 1735. S. 427 -434).
2. Margiual: muhs exempel Statniret werdsens.
3) Val. Nr. 248. S. 418f.