Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

Beschlennigung der Inquisitiousprocesse. 
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Zugleich wurde dabei declarirt, 
daß, obschon in dieser Ordnung 8 3 versehen, daß Acta in- 
quisitionalia regnlariter an Unsere Landesregierungen zum Spruch 
eingesandt werden sollen, darunter jedoch nicht verstanden werde, 
wann die Judices inquirentes durch ihre examinirte und zur Justiz 
geschworene dazu tüchtige und verlässige Justitiarios oder durch 
eine einländische Universität oder Schöppenstuhl, so nicht allzu weit 
entfernet und die Sachen dadurch nicht aufgehalten werden, die 
Urthel selbst sprechen lassen wollen, maßen selbiges ihnen nach wie 
vor unbenommen bleibet, in solchen Fällen auch nicht nöthig ist, die 
Urthel an Unsere Regierungen zur Confirmation einzusenden, außer 
in denen in 8 5 dieser allgemeinen neuen Ordnung excipirten und 
determinirten casihus et déliectis oder woferne sonsten bei den 
Gerichten hergebracht ist, daß die Conlirmatiemes gesuchet werden 
müssen. 
Jede Regierung in den Provincien, wo diese Ordnung statifinden 
kaun, soll sofort sechs Membra in Vorschlag bringen, ihnen Aeta zur 
Proberelation geben und solche binnen sechs Wochen samt ihren pflicht⸗ 
mäßigen Gutachten darüber und über deren andere Umstände einsenden. 
Kann die Confirmation ertheilt werden, werden diese vor allen andern be— 
jördert werden. 
Schließlich sollen alle Gerichte und Kammern für prompte Bezahlung 
und Einseudung der Relativus- oder Urtheilsgebühren Sorge tragen; dazu 
sfollen sie eine Criminalsportelordnung entwerfen und längstens binnen 
Wochen einsenden. 
250. Cabinetsordre an das General-Directorium. 
Dotsdam, 8. Juli 1732. 
Ausf. “Gen.⸗Dir. Kurmark. Tit. VII. Nr. 3. 
Bestallung Erust Wilhelms von Graeveniß zum Landrath in der 
Priegnitz. 
Dem General-Directorium wird angezeigt, daß der Kapitän im 
Regimente Kronprinz Ernst Wilhelm von Grävenitz die Anwarischaft auf 
die Landrathsstelle seines Vaters Hans Joachim von Grävenitz erhalten 
sosle.i) 
JGefuch-des Kapitäns von Grävenitz aus Ruppin, 13. Juli 1732.
	        
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