Bestallung und Personalien von Neumärkischen Landräthen. 465
denen Bequartierten das ihrige nach der Ordonnanz und des Kreises
Verfassung vergütet werde, besorgen, über die desfalls publicirte
Ordonanzien, Reglements und Verfassungen gebührend halten, auch
sich im übrigen allen dergestalt aufführen und betragen, wie es
einem getreuen Diener und geschickten Landrath eignet und gebühret,
auch desselben abzustattende Eidespflichte es erfodern und Unser ..
Vertrauen zu ihm überall gerichtet; gestalt derselbe vor dasjenige,
was durch seine Versäumniß zu Unserm Schaden ansschlagen
moͤchte, in specie vor die Königsbergische Kreiskasse und den dazu
bestelleten Rendanten, allemal responsableé ist.
Zu dieser Stelle hatten sich, ehe die Bestellung Werthens bekannt
wurde, mehrere Bewerber gefunden, von denen die Neumärkische Kammer
den Capitän von Osten zu Warnitz besonders empfahl (15. December
1732), weil sein Gut „auf der Ronte durch hiesige Provinz nach Pommern
und Preußen gelegen ist, so E. K. M. Trouppes bei Dero l'assage am
meisten zu berühren haben“.
Als am 2. Februar 1733. das General Directorium von der Vor—
stelluug der gesamten Ritterschaft des Rönigsbergischen Kreises berichtete,
daß die Einnahme von solcher Kreiskasse'sich an 304m Rthlr. jährlich
belaufe, und daher jedesmal ein im Kreise Angesessener zum Landrath ge—
nommen werden müsse, und daß, da Werthen nicht angesessen sei, nicht
abzusehen sei, wo die Sicherheit der Kreiskasse herkommen solle, bemerkte
der König dazu: „ich epondiere vor werten FW.“ Und in dem ent—
sprechenden Erlaß an die Kammer vom 28. Februar 1733 hieß es, daß
durch Werthen wohl kein Schade oder manqnoment bei der Königsberger
Kasse entstehen werde (Cone., gez. Grumbkow).
Von den wenigen Notizen, die sich über die Neumärkischen Land—
räthe erhalten haben, seien im Anschluß hieran noch folgende gebracht:)
Nach dem Tode des Landraths v. Platen im Friedebergischen Kreis
wurde seitens der Kammer dem Landesdirector von Hagen aufgegeben
(18. Mai 1733. — Ansf., gez. de 8. Paul, Beichow, Hagemeister, Busse),
ud interim einem oder ein Paar Kreisständen die Kreisaugelegenheiten zu
übertragen. Durch Cabinetsordre vom 3. Juni 1733 wurde daun dem
dimittirten Major von Winning diese Stelle anvertraut. Zugleich wurde
er dem Landesdirector von Hagen adjungirt. Hiergegen erhoben die Land—
räthe Einspruch. Durch Erlaß vom 17. Juni 1733 wurde statt Winning
Joachim Berndt v. Selcho zum Adjuncten des Landesdirectors bestellt.
1) Aus dem Landständischen Archiv in Berlin. Neumark. Abth. J. Lit. L.
Fach II. Nr. 1.
Acta Borussica. Behördenorganisation v