Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

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Nr. 24, 25. — 27. April — 3. Mai 1730. 
Mansfeld“. Bei der Kammer hatten sich ferner der gewesene Hofmeister 
zu Bernburg, Christian Friedrich von Bock und der Rittmeister Friedrich 
Wilhelm von dem Busch gemeldet. 
Die Kammer wandte 24. April 1730 gegen Wobeser und Metzsch 
ein, daß sie vom Mansfeldischen nichts wüßten, gegen Wobeser weiter 
noch, daß er mit 250 Rthlr. Gehalt im Mansfeldischen schlechter als bisher 
gestellt sein werde.) Gegen Steuben machte sie geltend, daß er stark ver— 
schuldet und von den Ständen vorgeschlagen sei, und gegen Bocck, der ein 
Freigut besitze, daß er nicht genügend vigueur habe und von DNilitaria zu 
wenig verstehe. Am meisten sei auf Busch zu reflectiren, der dem Könige 
14 Jahr gedient habe und ein Rittergut Neu-Asseburg in der Grafschaft 
besitze. Im Uebrigen meinte sie, daß zu dieser Landrathsstelle ein besonders 
tüchtiges und capables Subject genommen werden müsse, 
„weiln nicht allein der Graf von Mansfeld viel Regalia zu 
exerciren hat, weshalb ein Landrath E. K. M. hohes Interesse wohl 
zu observiren hat, sondern auch nebst der Contribution die Accise 
auf dem Lande introduciret ist, die Grafschaft aber 8 Meilen von 
Magdeburg entfernet, daß daher die Kammer sich auf einen Land— 
rath gar sehr reposiren muß“. 
Am 1. Mai 1730, d. Quedlinburg, meldete sich noch der Geheimrath 
und Stiftshauptmann von Posadowsky zu dieser Stelle. 
Zu dem Immediatbericht des General-Directoriums vom 19. Juni 
1730, in dem als Nachfolger Bülows Wobeser, Steuben, Posadowsky und 
Busch genannt wurden (Conc., gez. Creutz; Ausf., gez. Creutz, Görne 
Viebahn), schrieb der König: 
„Busch soll haben FW.“ 
Demgemäß 8. Juli 1730 Bestallung für Busch (Conc., gez. Creutz) 
24. Erlaß an die Preußische Regierung. 
Berlin, 27. April 1730. 
Conc., gez. Grumbkow. — Gen.⸗Dir. Ostpreußen und Litthauen. Tit. XXXIX. Nr. 1. 
Uebertragung der oberburggräflichen Functionen an die Kammer. 
Nach dem Tode des Oberburggrafen und Wirklichen Geheimen 
Raths v. Tettau?) hatte der König verfügt, daß die oberburggräflichen 
i) Als im April 1727 der Landrath von Bülow um 50 Rthlr. Zulage 
gebeten hatte, damit er den anderen Landräthen im Magdeburgischen gleichgestellt 
sei, war diese Bitte vom König abgeschlagen worden. 
2) Auf den Bericht von dem am 13. April erfolgten Tode Tettaus hatte 
der König 21. April an Schlieben geantwortet: „Ich habe dadurch einen recht 
treuen Diener und specialen guten Freund verloren“ (Abschrift. — R. 96. B. I).
	        
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