Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

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Nr. 347. — 22. September 1733. 
den Bruder keisn]) Kahts bekommen je me Suis fordt trompe 
Pauver home arbeit nit Paresseux. 
Fr. Gui. FWilhelm.“ 
Zu dem Marginal des Königs zu dem Immediatbericht vom 
28. September stellte das General-Directorium dem König auf Grumbkows 
Veranlassung am 25. vor, daß er „sovielen und insonderheit dem ver— 
storbenen Kühtz, welcher nicht so viel Merite als Richter gehabt, den Character 
vom Geheimen Rath gegeben, dahero dieser Mann Richter), welcher E. K. 
M. und Dero hohen Hause 40 Jahr .. treue Dienste gethan, sich solchen 
auszubitten befugt zu sein geglaubet, sich aber niemals in den Sinn 
ommen lassen, seine Function als Kriegszahlmeister niederzulegen. Wann 
er iudessen auf solche unverschuldete Weise seine Dimission haben solle“, 
so möge der König geruhen, sich bis zur Rückkehr Görnes und Happes zu 
gedulden, damit diese ihrerseits „zju dieser peniblen und importanten Be— 
dienung, wozu gewiß vieljährige Routine und Experientz erfordert wird, 
welche vorschlagen, indem es uns dreien (Grumbkow, Viereck, Viebahn) 
allein zu gefährlich, zu solcher auf etliche Millionen sich belaufenden 
Kassen, einen Rendanten in Vorschlag zu bringen“. 
Marginal des Königs: — 
„will er gehei Ralit sein soll er nit Rendant sein der Rendant 
im collegio gehet nit an muhs Subalterne bleiben also dependiret 
oon Richter was er will Alberdt ist so kapable als Richter 
FW.“ 
Nach der Rückkehr Happes machte das General-Directorium ver— 
schiedene Vorschläge inbetreff des Kühtzeschen Tractamentes und seines 
Nachfolgers (Conc., gez. Grumbkow, Happe): Albrecht nicht, das werde 
Unordnung in die verschiedenen Kassen bringen. Dagegen: Eichmann, den 
Kriegsrath und Kurmärkischen Landrentmeister Cämmerer, den Regiments— 
quartiermeister Wittstock von Prinz Karl, den .. Barth von ehemals Alt⸗ 
Schulenburg, jetzt Bayreuther Dragoner, den .. Cunow von Kalkstein, 
den Halberstädtischen Oberempfänger Schönbeck. 
Marginal (von Schöning abgeschrieben): 
„Barth soll haben Salarium 1400 Rthlr. Gobin soll haben 
100 Rthlr. FW.“ 
Demgemäß 14. October 1733 Bestallung für Joachim Christian 
Barth als Generaldomänenkassenrentmeister.) 15. October Vereidigung. 
Conc., gez. Grumbkow. — Die Bestallung bietet kein besonderes 
Interesse
	        
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