Erwägungen inbetr. der Generaldomänenkasse.
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Anlage.
Denkschrift Richters über die Vereinigung der Generalkriegs- und
Generaldomänenkasse.
Waunn S. N. M. .. resolviren möchten, gleich mit denen
hohen Collegiis des Generalcommissariats und Geheimen Hofkammer
geschehen, auch die beiden Generalkassen, nämlich die General-Krieges—
und General-Domänenkasse, zu combiniren, so würde solches meines
.. Erachtens keine andere Schwierigkeit finden, als daß die der
General-Kriegeskasse ohnedem fast nicht convenable speciale Ein—
nahme aus der Kurmark derselben abzunehmen, dazu ein besonderer
Ober-Empfänger zu bestellen und dergestalt diese Arbeit mit der
von der General-Domänenkasse gleichsam nur zu verwechseln wäre.
Hiedurch würde denen bisherigen Königlichen Verfassungen und
Etats nicht die geringste Veränderung gemachet werden; denn ob—
wohl nur ein Kassenbuch über alle Einnahme zu führen, so könnten
dennoch die Tituls in denen Manualien, auch im Scontro dergestalt
separiret bleiben, daß allemal zu wissen, wie viel von einer jeden
stevenie besonders im Bestande, davon auch monatlich separate
Balancen übergeben werden köunten.
Die Vortheile aber, welche hieraus entstehen würden, wären
folgende: daß
1. gleich in andern Königlichen, eine rechte Generalkasse
etabliret würde, über der viel leichter und besser als über zwei
separate Kassen disponiret werden könnte.
2. Würden die Domänen-Revenües durch eventuelle An—
weisungen an die Regimenter viel ordentlicher und prompter als
bishero eingezogen werden können.
3. Könnten die Regimenter in denen Provinzien mit ihren
monatlichen Verpflegungen viel accurater und besser accommodiret
werden, indem, anstatt es der General-Kriegeskasse bald in Preußen
bald in Pommern ꝛc. an denen hiezu benöthigten Geldern gefehlet
hat, dieselbe bei freier Disposition über beide Revenües die
Schwierigkeiten nicht haben würde, die ihr sonst wohl gemachet
werden, oder doch zu rechter Zeit ihre Präücautiones nehmen könnte,
wie eines mit dem andern ins Werk zu richten.
Aus welchen dreien Sätzen noch viel andere proftable Um⸗
stände fließen würden.